Behindertenpauschbetrag + KFZ

Hallo,

bei einem Behindertengrad v. 80 % wählt man die Pauschale i.H.v. 900 Euro f. Behinderung.
Wie ist das mit darüberhinaus angefallenen konkret nachzuweisenden, zusätzl. Kosten, also f. Medikamente bis zur Zuzahlungshöhe, Arztfahrten etc., sind diese, ja ZUSÄTZLICHEN NEBEN dem Pauschbetrag, anzusetzen? Oder besser als Krankheitskosten eintragen i.R. der besonderen außergewöhnlichen Belastung, oder eben neben Behindertenpauschbetrag - i.R. der Behinderung?

Wie sieht das aus mit zusätzlichen Fahrtkosten und deren Ansatz?

Kann man auch weitere Fahrzeugkosten absetzen (durch Behinderung - zusätzliche Aufwendungen) mit ansetzen, wie z.B. Stellplatzmiete, Reparaturkosten etc., eben bei einer Behinderung über 80 %? Oder ist das nur i.R. v. Dienstreisen, also beruflich bedingt/Werbungskosten, möglich?)

Was ist besser, Eintrag einzeln ausgewiesen unter Behindertenkosten (Können dort die Fahrtkosten mitdazugerechnet werden, um höher wie die Pauschale v. 900 Euro zu kommen?) oder bei den außergewöhnl. Belastungen zusätzlich neben dem Behinderten-Pauschbetrag (i.H.v. 900 E bei 80 % und mit im konkreten Fall v.d. Behörde abzuziehender zumutbarer Belastung(-spauschale) von etwa 700 E).

Stimmt es, daß die tatsächl. Fahrzeugkosten, in voller Höhe, also wie sie durch die Erkrankung entstanden sind, eben Arzt -u. Untersuchungsfahrten etc. mit 0,60 Euro absetzbar sind, oder doch nur mit 0,30 Euro. Beide Aussagen sind widersprüchlicherweise vorhanden.

LG
Dany11

Behinderte Kfz Aufwendungen Pauschbetrag
Hi,

bei einem Behindertengrad v. 80 % wählt man die Pauschale
i.H.v. 900 Euro f. Behinderung.

Der Behindertenpauschbetrag beträgt bei 80% 1.060€ und wird automatisch in dieser Höhe gewährt, wenn man den Grad der Behinderung nachweist.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html

Damit sind die regelmäßig anfallenden behinderungsbedingten Aufwendungen abgegolten. Darunter versteht man z.B. Kosten für Medikamente, Wäsche, Hilfsleistungen, bei Pflegebedürftigkeit, Heimdialyse, Blindenhund.
Medikamente sind also abzugrenzen, ob behinderungsbedingt oder nicht.

Man kann die behinderungsbedingten Aufwendungen zwar auch mit Einzelnachweis nachweisen, dann fallen sie aber unter § 33 EStG, so dass eine zumutbare Belastung abgezogen wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html
Gesehen habe ich einen solchen Einzelnachweis noch nie. Alle nehmen den Pauschbetrag.

Wie ist das mit darüberhinaus angefallenen konkret
nachzuweisenden, zusätzl. Kosten, also f. Medikamente bis zur
Zuzahlungshöhe, Arztfahrten etc., sind diese, ja ZUSÄTZLICHEN
NEBEN dem Pauschbetrag, anzusetzen? Oder besser als
Krankheitskosten eintragen i.R. der besonderen
außergewöhnlichen Belastung, oder eben neben
Behindertenpauschbetrag - i.R. der Behinderung?

einfach als Krankheitskosten bei den außergewöhnlichen Belastungen.
Auch Kurkosten können dort eingetragen werden, soweit sie nicht von der Krankenkasse übernommen wurden (Zuschüsse sind also abzuziehen).

Wie sieht das aus mit zusätzlichen Fahrtkosten und deren
Ansatz?

zusätzlich zum Behindertenpauschbetrag können noch die behinderungsbedingten Fahrten geltend gemacht werden. Als angemessen gelten hierfür 3000 km pro Jahr x 0,30 €/km = 900 €. Die Fahrten zum Arzt gehören zu den normalen außergewöhnlichen Belastungen (Krankheitskosten).

Für Behinderte mit Merkzeichen aG, H oder Bl gilt eine Sonderregelung.

Kann man auch weitere Fahrzeugkosten absetzen (durch
Behinderung - zusätzliche Aufwendungen) mit ansetzen, wie z.B.
Stellplatzmiete, Reparaturkosten etc., eben bei einer
Behinderung über 80 %?

mehr als 0,30€/km geht nur bei Fahrzeugen mit behindetengerechter Ausstattung

Oder ist das nur i.R. v. Dienstreisen,
also beruflich bedingt/Werbungskosten, möglich?)

da schon, aber mit Fahrtenbuch

Was ist besser, Eintrag einzeln ausgewiesen unter
Behindertenkosten (Können dort die Fahrtkosten
mitdazugerechnet werden, um höher wie die Pauschale v. 900
Euro zu kommen?) oder bei den außergewöhnl. Belastungen
zusätzlich neben dem Behinderten-Pauschbetrag (i.H.v. 900 E
bei 80 % und mit im konkreten Fall v.d. Behörde abzuziehender
zumutbarer Belastung(-spauschale) von etwa 700 E).

Behindertenpauschbetrag ist separat

Fahrtkosten und Krankheitskosten sind außergewöhnliche Belastung

Stimmt es, daß die tatsächl. Fahrzeugkosten, in voller Höhe,
also wie sie durch die Erkrankung entstanden sind, eben Arzt
-u. Untersuchungsfahrten etc. mit 0,60 Euro absetzbar sind,
oder doch nur mit 0,30 Euro. Beide Aussagen sind
widersprüchlicherweise vorhanden.

an sich sind nur die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel als Krankheitskosten ansetzbar, ich habe aber oft gesehen, dass 0,30€/km pro gefahrenem km anerkannt wurden.

Schöne Grüße
C.