Behindertenrecht!? Bitte Helfen!

Mein kleiner Bruder ist taub und kann dabei auch gar nicht reden!
Er hat auch einen Behindertenausweis mit folgenden Buchstaben B 100% G H RF GL .

Nun ist er 17 jahre und bekommt ein Brief von Landratsamt, in dem steht dass die angeblich 2 Buchstaben von Ausweiss einfernen! Das sind die Buchstaben G und B .
Folgende Erklärung haben die Buchstaben z.B. G:Erheblich gehbehindert sind schwerbehinderte Menschen, die auf Grund einer Einschränkung
des Gehvermögens, durch innere Leiden

Und B: für schwerbehinderte Menschen mit Berechtigung zur Mitnahme einer
Begleitperson

Und ist es überhaupt möglich so einem Kind die Buchstaben weg zu nehmen??? Er kann nicht mal selber die Strasse überqueren! Er kann keine Signale vom Auto hören! Nicht selber Bahn fahren! Nicht mal ein Bus, ihn versteht ja keiner!!! Wie soll er dann ohne die zeichen im Ausweiss weiter klar kommen!? Meine Eltern sind jetzt voll durcheinander , wohin könne wir uns wenden!?

Vielen Dank!

Hallo Iwaschuta,
wenn Ihr mit dem Bescheid nicht einverstanden seid, so solltet ihr dagegen Widerspruch einlegen. Die Widerspruchsbelehrung ist im Bescheid hinten angegeben.
Es ist sinnvoll, ausführlich zu begründen warum und weshalb der behinderte Mensch die Voraussetzungen für die beiden angeblich nicht mehr erforderlichen Merkzeichen erfüllt.
Wenn er so hilflos ist, wie du schreibst, so könnt ihr auch in einem Änderungsantrag das Merkzeichen H für Hilflos beantragen. Die Begleitperson ist ja nach deinen Ausführungen auch erforderlich (B). Warum er ein G bekommen hat weiss ich nicht. Das bekommen gewöhnlich nur Menschen die erheblich gehbehindert sind und nicht alleine zu Fuß Strecken gehen können, die ein normaler Fussgänger gehen kann. In der Regel sind das Menschen die für ausserhäusige Strecken einen Rollstuhl benötigen. Legt erst mal Widerspruch ein und begründet, warum der junge Mann auf Begleitung angewiesen ist. Dann muss man die Antwort abwarten und kann danach , wenn man immer noch nicht einverstanden ist, Klage beim zuständigen Gericht einreichen. Gibt es bei Euch keine Sozialberatungsstelle ? Es wäre auch eine Möglichkeit sich dort beraten zu lassen.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen. Lg
irina

Hallo,
falls Ihr mit dem Bescheid nicht einverstanden seid, so solltet ihr umgehend einen ausführlichen Widerspruch gegen diesen einlegen, d.h. ihr schreibt an das Landratsamt einen Brief, wichtig ist, das ihr als Überschrift : „Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom…“
schreibt. Ihr solltet ausführlich begründen, weshalb ihr der Meinung seid, das der junge Mann die Voraussetzungen für das Merkzeichen B für eine Begleitperson erfüllt. Wieso er ein G für Gehbehindert hat, schreibst du leider nicht. Das bekommen in der Regel nur Menschen, die zu Fuß nicht mal kleine Strecken gehen können und einen Rollstuhl benötigen um längere Wege zu schaffen.
Regt euch nicht auf, einfach einen sorgfältigen Widerspruch aufsetzen und die Antwort abwarten. Wenn die Antwort nicht euren Erwartungen entspricht, so kann man auch noch Klage bei Gericht einreichen. Das kostet nichts. Gibt es bei euch keine Behindertenberatungsstelle in der Nähe ? Die könnten euch auch sicherlich mit Rat zur Seite stehen. Es ist auch immer noch möglich einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Aber erst mal so schnell wie möglich Widerspruch einreichen, bevor die Frist abläuft ( steht hinten im Bescheid, ich denke es sind 4 Wochen Zeit ab dem Datum der auf dem Bescheid steht.) Sonst muss man wieder ein Jahr warten.
Man kann jedes Jahr neu einen Änderungsantrag beim Landratsamt für die Feststellung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit, also die Prozente auf dem Schwerbehindertenausweis + Merkzeichen.
Meistens hängen die Bescheid ab von den eingereichten Arztgutachten oder Gutachten der Pflegeversicherung.
Die Sachbearbeiter können diese nicht immer adäquat interpretieren, aber ich weiss nicht, wieso ihr aus heiterem Himmel Post bekommt wegen der Änderung der Merkzeichen. Man kann ja auch mal beim Landratsamt nachfragen, wo das herkommt, wenn sich eigentlich nichts geändert hat. Aber schreibt auf jeden Fall den Widerspruch. In Deutschlan existiert nur, was schriftlich ist. Am besten per Einschreiben dort hin senden.
Grüsse und trotzdem einen schönen Abend noch
irina

Vielen Dank für Ihre Antwort! War sehr hilfreich!!! Das problem ist das dass meine Eltern schlecht Deutsch verstehen, und es gibt da auch niemanden der helfen könnte, ich erkundige mich morgen über einer Sozialberatungsstelle vielleicht können die da was tun!
Und wegen zeichen G weis ich gar nichts, ich hab das selber nicht gelesen, ich wohn 600km von meinen Eltern es geht bei uns leider nur telefonisch!

Vielen Dank noch mal, sehr nett von Ihnen!
Schönen Abend!

Hallo,
leider kann ich in diesem Bereich nicht weiter helfen.
Bitte Anfrage an andere Person.
gruß

Hallo iwaschuta,

Es gibt Gesetze und zu diesen auch die Behörden, welche für die Gesetze arbeiten.

http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenaus…
Dieser Link…
Ist mit den Gesetzen voll gepackt und man kann genau lesen was sich geändert hat.

Ich würde mich an Eurer Stelle mal an diese Behörde wenden eine Widerspruch einlegen und und ggfl. einen Antrag Stellen.

Gruß und viel Erfolg

Mein kleiner Bruder ist taub und kann dabei auch gar nicht
reden!
Er hat auch einen Behindertenausweis mit folgenden Buchstaben
B 100% G H RF GL .

Nun ist er 17 jahre und bekommt ein Brief von Landratsamt, in
dem steht dass die angeblich 2 Buchstaben von Ausweiss
einfernen! Das sind die Buchstaben G und B .
Folgende Erklärung haben die Buchstaben z.B. G:Erheblich
gehbehindert sind schwerbehinderte Menschen, die auf Grund
einer Einschränkung
des Gehvermögens, durch innere Leiden

Und B: für schwerbehinderte Menschen mit Berechtigung zur
Mitnahme einer
Begleitperson

Und ist es überhaupt möglich so einem Kind die Buchstaben weg

Hallo iwaschuta,

Es gibt Gesetze und zu diesen auch die Behörden, welche für die Gesetze arbeiten.

http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenaus…
Dieser Link…
Ist mit den Gesetzen voll gepackt und man kann genau lesen was sich geändert hat.

Ich würde mich an Eurer Stelle mal an diese Behörde wenden eine Widerspruch einlegen und und ggfl. einen Antrag Stellen.

Gruß und viel Erfolg

Mein kleiner Bruder ist taub und kann dabei auch gar nicht
reden!
Er hat auch einen Behindertenausweis mit folgenden Buchstaben
B 100% G H RF GL .

Nun ist er 17 jahre und bekommt ein Brief von Landratsamt, in
dem steht dass die angeblich 2 Buchstaben von Ausweiss
einfernen! Das sind die Buchstaben G und B .
Folgende Erklärung haben die Buchstaben z.B. G:Erheblich
gehbehindert sind schwerbehinderte Menschen, die auf Grund
einer Einschränkung
des Gehvermögens, durch innere Leiden

Und B: für schwerbehinderte Menschen mit Berechtigung zur
Mitnahme einer
Begleitperson

Und ist es überhaupt möglich so einem Kind die Buchstaben weg

.

Hallo, freut mich, dass ich ein wenig helfen konnte.
Ich hoffe, deine Eltern finden eine Beratung in ihrer Stadt. Ansonsten wäre ein Gang zum Anwalt sicher auch eine Möglichkeit. Lg irina

Leider kenne ich mich in diesem Sachgebiet nicht aus. Aber wenn dein kleiner Bruder ohne Begleitperson nicht auf die Straße gehen kann und somit nicht alleine öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann, würde ich gegen die Ausstellung des Behindertenausweises Widerspruch einlegen. Hierbei ist zu beachten, dass der Widerspruch innerhalb eines Monats ab Eingang des Bescheides oder Ausstellung des Ausweises einzulegen ist. Der Widerspruch sollte schriftlich an das Landratsamt geschickt werden. Der Widerspruch ist zu begründen. Also teilt mit, dass dein kleiner Bruder ohne eine Begleitperson mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann.

Wenn Ihr mit der Ausstellung des Ausweises wirklich nicht einverstanden seid, solltet Ihr euch wirklich wehren, durch Einlegung des Widerspruchs. Oftmals kommen die Behördern einem entgegen (vorausgesetzt die rechtliche Lage lässt dies zu).
Ich hoffe euch trotzdem etwas helfen zu können und drücke euch fest die Daumen.

Liebe Grüße

Carmen

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