Hi,
denke um einen anruf beim transportunternehmen komme ich nicht
umhin wenn ich öfter mal pünktlich im büro erscheinen
möchte…
wie wäre es mit früherem Start?
Nur zur Klarstellung: 100 km/h sind auf Bundesstraßen keineswegs vorgeschrieben sondern maximal erlaubt. Eine Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht.
Und auch die zitierte Regelung („Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern“) wird hier nicht greifen, da hiermit keine Fahrten mit 60-70 bei erlaubten 100 gemeint sind (diese Geschwindigkeit wird nicht als Behinderung des Verkehrsflusses betrachtet).
Man darf nicht vergessen, für Fahrzeuge über 7,5t und für Gespanne über 3,5t gilt hier generell 60 km/h.
Gruß Stefan
P.S.: eine persönliche Anmerkung: ich hoffe nicht, daß das „Transportunternehmen“ ihre Fahrer zu einer zügigeren Fahrweise anhält - auch wenn ich persönlich hinter solch einer Schnecke die Krise kriege, vorsichtige Fahrweise eines Behindertenbusses zeugt von hohem Verantwortungsbewußtsein des Fahrers.