Behindertentransport - Geschwindigkeit?

guten tag.

ich interessiere mich für die vorgeschriebene geschwindigkeit von behindertentransporten (ein bully/kleinbus, „9-sitzer“) für schulkinder. müssen bzw. dürfen diese fahrzeuge inner- und außerhalb von ortschaften langsamer fahren als die vorgeschriebenen 50 km/h bzw. 100 km/h?

A.

Guten Morgen,

die 50 bzw, 100 km/h sind keine „vorgeschriebene“, sondern eine „maximal zulässige“ Geschwindigkeit. Fahrzeuge müssen diese Geschwindigkeit nicht fahren, sie dürfen sie maximal fahren.
Führerscheinfreie Roller können ja auch nur max. 25 km/h fahren und dürfen trotzdem inner- und außerhalb von Ortschaften fahren.

Gruß

Dietmar

aber es kann doch in deutschland nicht jeder dahinschleichen wie er möchte, oder doch? würde das von mir genannte fahrzeug offensichtlich den restl. verkehr aufhalten (beispiel: autoschlangen hinter dem fahrzeug zwischen zwei orten und auf einer bundesstraße) könnte man NICHTS dagegen tun? selbst ein anruf beim betr. transportdienst wäre ungerechtfertigt?

Hallo,
jeder darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug beherrscht, und seine Geschwindigkeit der Ladung anzupassen (sinngemäß aus §3 StVO).
Für Busse gibt es auch noch Regelungen, daß diese nicht schneller als 60 km/h fahren dürfen, wenn Fahrgäste (bei Behinderten- oder Krankentransporten z.B. eine Begleitperson) stehen müssen, ob das Fahrzeug ein Bus ist, müste man klären.
Auf Kinder ist übrigens im Straßenverkehr besondere Rücksicht zu nehmen, das hat man hoffentlich in der Fahrschule gelernt (ebenfalls §3 StVO)
Oder sind Fahrschulen verboten, weil die auch mal mitten auf der Kreuzung den Motor abwürgen?

Cu Rene

Hallo,

würde das von mir genannte fahrzeug
offensichtlich den restl. verkehr aufhalten (beispiel:
autoschlangen hinter dem fahrzeug zwischen zwei orten und auf
einer bundesstraße) könnte man NICHTS dagegen tun?

So schauts bei uns regelmäßig hinter Traktoren aus, von denen es dank großzügiger Landwirtschaftssubventionierung immer noch mehr als genug gibt. Ich habe auch noch kein Gegenmittel entdeckt.

Gruß,
Markus

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Guten Tag,

aber es kann doch in deutschland nicht jeder dahinschleichen
wie er möchte, oder doch?

Nein, natürlich nicht; hierzu ein Zitat aus §3 StVO:

„Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern“

Man könnte also Anzeige erstatten; wenn der Fahrer aber einen triftigen Grund zum Langsamfahren hatte ?

Gruß
Dietmar

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autoschlangen hinter dem fahrzeug … könnte man NICHTS dagegen tun?

Hallo,
mal an Ueberholen gedacht?
Gruss Helmut

autoschlangen hinter dem fahrzeug … könnte man NICHTS dagegen tun?

Hallo,
mal an Ueberholen gedacht?
Gruss Helmut

Nein, Helmut. Daran hat die Person bestimmt nicht gedacht.

Gruß S

glaube landwirtschaftliche fahrzeuge fallen unter eine gesonderte regelung, oder? dafür bringe ich auch noch verständnis auf, ebenso wie für fahranfänger.

denke um einen anruf beim transportunternehmen komme ich nicht umhin wenn ich öfter mal pünktlich im büro erscheinen möchte…

Hi,

denke um einen anruf beim transportunternehmen komme ich nicht
umhin wenn ich öfter mal pünktlich im büro erscheinen
möchte…

wie wäre es mit früherem Start?

Nur zur Klarstellung: 100 km/h sind auf Bundesstraßen keineswegs vorgeschrieben sondern maximal erlaubt. Eine Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht.
Und auch die zitierte Regelung („Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern“) wird hier nicht greifen, da hiermit keine Fahrten mit 60-70 bei erlaubten 100 gemeint sind (diese Geschwindigkeit wird nicht als Behinderung des Verkehrsflusses betrachtet).
Man darf nicht vergessen, für Fahrzeuge über 7,5t und für Gespanne über 3,5t gilt hier generell 60 km/h.

Gruß Stefan

P.S.: eine persönliche Anmerkung: ich hoffe nicht, daß das „Transportunternehmen“ ihre Fahrer zu einer zügigeren Fahrweise anhält - auch wenn ich persönlich hinter solch einer Schnecke die Krise kriege, vorsichtige Fahrweise eines Behindertenbusses zeugt von hohem Verantwortungsbewußtsein des Fahrers.