HalliHallo,ich arbeite seit dem 29.März in der Behindertenwerkstatt.Weil ich seelisch krank bin kann ich auf dem 1.Arbeitsmarkt nicht arbeiten.Vom Arbeitsamt bekomme ich 57 € „Ausbildungsgeld“ und vom Sozialamt laut schreiben von Ende April/Anfang Mai ca.61€ Mehrbedarf.Nun bekam ich am 21.5. ein Schreiben vom Sozialamt wi manmir mitteilte dass nun nicht mehr mein Sozialamt sondern das Grundsicherungsamt für mich Zuständig ist!Das verwundert mich etwas, denn ich dacht das Grundsicherung nur Leute ab 65 bekommen und evtl. noch Geistigbehinderte(was ich ja nicht bin). Nun ist der Übergang auch noch so doof, jetzt fast Ende Mai wollen die noch die Akten an das Grundsicherungsamt schicken,bekomme ich denn dann nocht rechtzeitig das Geld am Monatsende (Sozi) oder kann es sein dass es sich dadurch verzögern kann?Ich meine ich brauch ja auch was zum Essen.Und die Miete muss ja auch pünktlich gezahlt werden(ich habe es so vereinbart damals als ich Sozialhilfe beantragte, dass die Miete automatisch vom S-Amt an die Baugenossenschaft die Miete direkt überweist weil es dann schneller geht).Und als den Bescheid kam über die Änderrung der Zuständigkeit, hab ich vorher noch per Fax die Nebenkostenabrechnung die ich einige Stunden vorher erhielt(Post wurde getrennt ausgetragen) vom der Mietverwaltung an das S-Amt gefaxt…da wusste ich nämlich noch nicht das ab sofort ein anderes Amt für mich Zuständig ist denn dananch war ich einkaufen und war erst um 15 Uhr wieder da und fand dann Bescheid vom Sozialamt vor.Tut das S-Amt die Nebenkosten abrechnung nun an das Grundsicherugsamt nachreichen?Oder muss ich ich noch mal an das Grundsicherungsamt schicken???Es enstand nämlich ein Fehlbetrag von 97 Cent und das wird auf die Junimiete aufgerechnet…
Was ich wissen will ist ob das mit dem Grundsicherungsamt so üblich ist und wie das nun ist mit der Neenkosten abrechnung die ich noch,unwssend, an das alte S amt faxte.
Vielleicht nimmst du dir in der Werkstatt einen Tag frei. (sollte nicht so schwierig sein) und besprichst das ganze mit dem Sachbearbeiter auf dem Sozialamt. Da kriegste sofort eine richtige und rechtsverbindliche antwort.
Zudem sollte es in deiner WFB einen Ansprechpartner für solche sozialrechtlichen Fragen geben. Frage deinen Vorgesetzten.
grusss
Hi,
wenn du „auf Dauer voll erwerbsgemindert“ bist, ist das Grundsicherungsamt für dich zuständig. Das ist der Fall, wenn du entweder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhälst (unbefristet) oder wenn der Rententräger die dauernde volle Erwerbsminderung bescheinigt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, würde ich mich an deiner Stelle dagegen wehren, dass du jetzt Grundsicherung bekommst, denn damit stehst du dich schlechter. Du bekommst zwar den Grundsicherungszuschlag von 44,40 Euro monatlich, dafür bekommst du aber keine Beihilfen mehr, sei es für Bekleidung, Renovierung, kaputte Waschmaschine etc. Das muss alles von diesem Grundsicherungszuschlag bezahlt werden.
Eine Zahlungsunterbrechung dürfte eigentlich nicht eintreten, wenn doch, dann verlange eine Scheckzahlung.
Und die Nebenkostenabrechnung, die du bereits eingereicht hast, muss das Sozialamt, falls es sie noch nicht bearbeitet hat, an das Grundsicherungsamt weiterleiten. Dazu ist es verpflichtet.
Gruß
Nelly