Behindertes Kind adoptieren?

halli hallo :smile:

ich habe darueber nach gedacht ein behindertes Kind ,genau mit Down-Syndrom, zu adoptieren :smile: (ich arbeite auch mit behinderten Kindern)
Wo finde ich da mehr Information (muss internet sein weil ich noch im Ausland bin), welche Richtlinien gibt es da? weichen sich von den einer normalen Adoption ab? steht einem auch Mutterschaftsurlaub zu? WElche Unterschiede gaebe es zwischen privater und staatlich vermittelter Adoption?

danke Magi

Hi Magi!

Erstmal einen fetten „Respekt“ fĂŒr Dein Vorhaben. Ich hoffe nur, daß Du auch weisst, daß das Kind und Du die nĂ€chsten 40 Jahre miteinander verbringen werden.

Eine Pause gibts da nicht.

Gruß,Marcus

P.S.: bitte keine dÀmlichen Poster-Kommetare

wird Kommentar mit 3 m geschrieben?

hehe ja das weiss ich, aber es steht auch noch nicht konkret an :smile:vielleicht in den naechsten 40 Jahren :smile:
ich moechte erstmal noch mehr Erfahrungen mit diesen Kindern sammeln :smile: und mich besser informieren. Aber im Internet findet man zwar viel ueber „normale“ Adoption, ueber die eines behinderten Kindes habe ich noch nichts gefunden

weiterhin vielen Dank Magi

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Hallo Magi,

kann dir fuer Deutschland nichts Felsenfestes
bringen.
Ich weiss aber, dass in anderen Laendern die
Adoption eines behinderten Kindes genauso gehandhabt
wird wie die eines gesunden. Muss ja auch, wenn
man logisch drueber nachdenkt, weil es bei keinem
Kind eine Garantie gibt (es besteht ja die
Moeglichkeit, dass ein Kind, das adoptiert wird,
eine Krankheit hat, die erst nach der Adoption
entdeckt wird - da gibt es z.B. - man entschuldige
den Ausdruck - kein Rueckgaberecht).
Unterschied wirst du eventuell bei den Sozialarbeitern
finden, die dich entweder ganz besonders lieb (da
so jemand wie du selten ist) behandeln) oder extrem
aggro sind, weil sie dich sozusagen per SChocktherapie
von der SChwere deines Entschlusses ueberzeugen wollen.
Aus deiner zweiten Antwort nehme ich indirekt die
Information auf, dass du single bist. In dem Fall
wird dein Privatleben etwas mehr als normal ‚abge-
klopft‘-- z.B. wird bei Singles sowieso schon mehr
darauf geachtet, dass sie ein Umfeld haben, dass die
Adoption unterstuetzt und dass es Personen gibt, die
eventuell einspringen koennen, wenn Not an Mama/Papa
ist. Ich nehme an, dass das bei behinderten Kindern
noch strenger gehandhabt wird.

Mutterschutz usw. wird bei Adoptionen gehandhabt wie
bei biologischen Kindern. Allerdings solltest du dich
informieren, wie das aussieht, wenn das Kind kein
neugeborenes Baby mehr ist.

Den einzigen guten Rat den ich dir geben kann:
soviel Info wie moeglich vorher sammeln

viele gruesse
elke

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Hallo Magi

kennst du die Zeitschrift „Eltern“ oder „Eltern for Family“? Dort findest du Experten die sich wirklich auskennen.

Viele GrĂŒĂŸe
Katrin

wenn man logisch drueber nachdenkt, weil es bei keinem
Kind eine Garantie gibt (es besteht ja die
Moeglichkeit, dass ein Kind, das adoptiert wird,
eine Krankheit hat, die erst nach der Adoption
entdeckt wird - da gibt es z.B. - man entschuldige
den Ausdruck - kein Rueckgaberecht).

Hi Elke,
das trifft nicht zu
 Ein mit mir befreundetes Paar hatte einen SĂ€ugling adoptiert, bei dem nach ein paar Wochen das Down-Syndrom festgestellt wurde. Die beiden sind tief in sich gegangen, da die Möglichkeit bestand, dieses Kind unter diesen UmstĂ€nden zurĂŒckzugeben. Sie haben es behalten, was ich ihnen bis heute noch anrechne.
Gruß,
Anja

Hallo Anja,
meine Antwort bezog sich auf eine rechtmaessig
abgeschlossene Adoption. Solange die Adoption
noch nicht vor Gericht abgeschlossen ist, gibt
es fuer alle Parteien die Moeglichkeit zurueck-
zutreten – d.h. die Adoptionseltern koennen
das Kind zurueckgeben, ebenso kann die abgebende
Mutter ihre Meinung aendern und das Kind zurueck-
fordern.

Gruesse, Elke

Hallo Magi,

wie wĂ€rs, statt direkt ĂŒber Adoption nachzudenken, du dir mal Gedanken
ĂŒber Pflegekinder machen wĂŒrdest?
Ein behindertes Kind kann dir viel zurĂŒckgeben, es fordert aber auch
mehr von dir. Ich kenne sehr viele Ehen, die ein behindertes Kind
nicht ĂŒberstanden haben. Ein Kind wird immer dein Kind bleiben. Und
ein behindertes Kind geht meist nicht im Erwachsenenalter aus dem Haus.
Die Kraft, die du fĂŒr ein behindertes Kind brauchst, ist enorm. Stells
dir bitte nicht zu leicht vor. Als Betreuer arbeitest du vielleicht 1/3
des Tages mit und nur 5/7 der Woche. ZusÀtzlich hast du noch Urlaub.
Das kannst du als Mutter eines behinderten Kindes nicht einfordern.
Und wenn du gar einen behinderten SĂ€ugling adoptieren willst, so stell
dich mal drauf ein, dass du dir die nÀchsten 15 bis 20 Jahre nix vor-
nehmen brauchst (nix am WE ausgehen, Spontantreffen mit Freunden,
Urlaub ohne monatelange Vorarbeit mit dem Risiko schneller wieder zu
Hause zu sein als gehofft, feste Arbeitsstelle, soziale Absicherung,
Ehe oder Beziehung, Freundschaften).

Deine Idee in allen Ehren, aber ich kenne keine Frau, die so eine
Aufgabe ohne körperliche oder seelische Blessuren ĂŒberstanden hat.

Gruß *wink* Daggi

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Da stimme ich Dir zu owT



Noch zusÀtzlich

Hi liebe Elke! Hi Experten!

Dazu fÀllt mir noch etwas ein. Es wurde angedeutet aber ich möchte das in aller Deutlichkeit sagen:

Wenn eine schwangere Frau sich dafĂŒr entscheidet, das Kind gleich und unmittelbar nach der Entbindung zur Adoption freizugeben, so steht es ihr zu und sie darf das.

In Deutschland ist es aber möglich und rechtens bis zu 6 Wochen nach der Geburt das RĂŒckgĂ€ngig zu machen. Das Kind kommt dann zu der leiblichen Mutter zurĂŒck.

Ich wollte das nur betonen. Ein Link zu diesem Gesetz habe ich jetzt leider nicht.

Liebe GrĂŒĂŸe
Helena

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noch deutlicher
Hallo Helena,

Wenn eine schwangere Frau sich dafĂŒr entscheidet, das Kind
gleich und unmittelbar nach der Entbindung zur Adoption
freizugeben, so steht es ihr zu und sie darf das.

In Deutschland ist es aber möglich und rechtens bis zu 6
Wochen nach der Geburt
das RĂŒckgĂ€ngig zu machen. Das Kind
kommt dann zu der leiblichen Mutter zurĂŒck.

Was du schreibst, stimmt. Nur um Begriffsverwirrungen
zu vermeiden:
wenn ein Kind/Baby zu Adoptiveltern kommt, ist das erst
der Anfang des Adoptionsvorgangs. Solange die Adoption
nicht von einem Gericht rechtskraeftig bestaetigt ist,
ist sie immer rueckgaengig zu machen. Die sechs Wochen
Wartezeit (6 Wochen hab ich von dir uebernommen, in anderen
Laendern gibt es unterschiedliche Zeitraeume) sind eingeraeumt,
um der leiblichen Mutter Bedenkzeit zuzustehen. Sind diese
6 Wochen um, wird die Adoption weiter betrieben. Die recht-
maessige, gerichtliche Bestaetigung der Adoption kann sich
noch eine Weile hinziehen. Und solange kann die Adoption
von beiden Seiten verhindert werden.

Gruesse, Elke

1 Like

Danke liebe Elke!
Hallo elke! Hi Experten!

In Deutschland ist es aber möglich und rechtens bis zu 6
Wochen nach der Geburt
das RĂŒckgĂ€ngig zu machen. Das Kind
kommt dann zu der leiblichen Mutter zurĂŒck.

Was du schreibst, stimmt. Nur um Begriffsverwirrungen
zu vermeiden:
wenn ein Kind/Baby zu Adoptiveltern kommt, ist das erst
der Anfang des Adoptionsvorgangs. Solange die Adoption
nicht von einem Gericht rechtskraeftig bestaetigt ist,
ist sie immer rueckgaengig zu machen.

Das ist einleuchtend und nachvollziehbar


Die sechs Wochen
Wartezeit (6 Wochen hab ich von dir uebernommen, in anderen
Laendern gibt es unterschiedliche Zeitraeume)

Das denke ich mir, daß in anderen LĂ€ndern andere ZeitrĂ€ume gibt. Nur diese habe ich damals in der Ausbildung gelernt und hier nur weiter gegeben. Ich glaube aber nicht, daß dies hier in Deutschland sich seitdem geĂ€ndert hat.

Vielen Dank fĂŒr Deine ErklĂ€rung!
Helena