Wenn ein erwachsenes Kind (18J.) mit Schwerbehindertenausweis (70%, H) in einer Wohngruppe lebt (Träger Jugendamt, Eingliederungshilfe gem. §35 a Abs.2 Nr.4 SGB VIII) und die Eltern dazu monatlich einen Kostenbeitrag leisten, wo können die Eltern diesen Sachverhalt in der Steuererklärung steuermindernd angeben: Pflegeaufwendungen, Heimunterbringung (es gab kein Attest vor der Unterbringung), außergewöhnliche Belastungen, Unterhaltspflichten o.s.? Gehört das Kind dann noch zum Haushalt?