Behindertes Kind - Zuzahlung - Heimunterbringung

Eine Person ist seit ihrem sechsten Lebensjahr zu 100% behindert. Mittlerweile ist diese Person über 50ig Jahre und lebt schon lange in einer Unterbringung.
Die Kosten dafür trägt die private KV, die Beihilfe und das Sozialamt. Die Zuzahlung beträgt 57,- € und wird wohl als eine Art Unterhaltsleistung vom Kindergeld berechnet.

Eltern beziehen also Kindergeld und bezahlen monatlich die die private KV in Höhe von 210,00 €.
Nun ist der Vater verstorben und die Mutter bekommt eine Witwenrente.

Nun die Frage:

  1. Die Person (Tochter) hat Anspruch auf Halbwaisenrente, bekommt diese Rente das Sozialamt ?
  2. Ist es rechtens, dass die Mutter von der Witwenrente die KV-Beiträge für die behindete Tochter zahlen muss ?

Freue mich auf eure Antworten

Eine Person ist seit ihrem sechsten Lebensjahr zu 100%
behindert. Mittlerweile ist diese Person über 50ig Jahre und
lebt schon lange in einer Unterbringung.
Die Kosten dafür trägt die private KV, die Beihilfe und das
Sozialamt. Die Zuzahlung beträgt 57,- € und wird wohl als eine
Art Unterhaltsleistung vom Kindergeld berechnet.

Eltern beziehen also Kindergeld und bezahlen monatlich die die
private KV in Höhe von 210,00 €.
Nun ist der Vater verstorben und die Mutter bekommt eine
Witwenrente.

Hier müsste es sich jeweils um eine Pension und nicht um eine Rente handeln!

Nun die Frage:

  1. Die Person (Tochter) hat Anspruch auf Halbwaisenrente,
    bekommt diese Rente das Sozialamt ?

Warum sollte die Halbwaisenrente an das Sozialamt ausgezahlt werden?
Den Sinn dazu verstehe ich nicht.
Auf jeden Fall müssen die Kosten für das Pflegeheim gezahlt werden:
vermutlich 80 % über die Beihilfe (kann in einzelnen Bundesländer abweichen) und 20 % über die PKV, des jeweiligen Pflegesatzes. Sollte es hier eine Lücke geben, muss natürlich die Halbwaisenrente dafür genommen werden.

  1. Ist es rechtens, dass die Mutter von der Witwenrente die
    KV-Beiträge für die behindete Tochter zahlen muss ?

Wer sollte denn Ihrer Meinung nach den Krankenversicherungs-Beitrag zahlen? Die Private Krankenversicherung hat einen Anspruch auf den Betrag.

Freue mich auf eure Antworten

Weitere Informationen erhalten Sie bestimmt bei der zuständigen Besoldungsstelle!

Gruß Merger

Die Halbwaisenpension erhält das Kind, davon muss das Kind den KV-Beitrag zahlen. Wer sonst ?

Da die Pension nicht für alles reicht, ist das Sozialamt weiter dabei. Aber in dieser Reihenfolge.