Eine Person ist seit ihrem sechsten Lebensjahr zu 100% behindert. Mittlerweile ist diese Person über 50ig Jahre und lebt schon lange in einer Unterbringung.
Die Kosten dafür trägt die private KV, die Beihilfe und das Sozialamt. Die Zuzahlung beträgt 57,- € und wird wohl als eine Art Unterhaltsleistung vom Kindergeld berechnet.
Eltern beziehen also Kindergeld und bezahlen monatlich die die private KV in Höhe von 210,00 €.
Nun ist der Vater verstorben und die Mutter bekommt eine Witwenrente.
Nun die Frage:
- Die Person (Tochter) hat Anspruch auf Halbwaisenrente, bekommt diese Rente das Sozialamt ?
- Ist es rechtens, dass die Mutter von der Witwenrente die KV-Beiträge für die behindete Tochter zahlen muss ?
Freue mich auf eure Antworten