Eine Person ist seit ihrem sechsten Lebensjahr zu 100% behindert. Mittlerweile ist diese Person über 50ig Jahre und lebt schon lange in einer Unterbringung.
Die Kosten dafür trägt die private KV, die Beihilfe und das Sozialamt. Die Zuzahlung beträgt 57,- € und wird wohl als eine Art Unterhaltsleistung vom Kindergeld berechnet.
Eltern beziehen also Kindergeld und bezahlen monatlich die die private KV in Höhe von 210,00 €.
Nun ist der Vater verstorben und die Mutter bekommt eine Witwenrente.
Nun die Frage:
Die Person (Tochter) hat Anspruch auf Halbwaisenrente, bekommt diese Rente das Sozialamt ?
Ist es rechtens, dass die Mutter von der Witwenrente die KV-Beiträge für die behindete Tochter zahlen muss ?
Eine Person ist seit ihrem sechsten Lebensjahr zu 100%
behindert. Mittlerweile ist diese Person über 50ig Jahre und
lebt schon lange in einer Unterbringung.
Die Kosten dafür trägt die private KV, die Beihilfe und das
Sozialamt. Die Zuzahlung beträgt 57,- € und wird wohl als eine
Art Unterhaltsleistung vom Kindergeld berechnet.
Eltern beziehen also Kindergeld und bezahlen monatlich die die
private KV in Höhe von 210,00 €.
Nun ist der Vater verstorben und die Mutter bekommt eine
Witwenrente.
Hier müsste es sich jeweils um eine Pension und nicht um eine Rente handeln!
Nun die Frage:
Die Person (Tochter) hat Anspruch auf Halbwaisenrente,
bekommt diese Rente das Sozialamt ?
Warum sollte die Halbwaisenrente an das Sozialamt ausgezahlt werden?
Den Sinn dazu verstehe ich nicht.
Auf jeden Fall müssen die Kosten für das Pflegeheim gezahlt werden:
vermutlich 80 % über die Beihilfe (kann in einzelnen Bundesländer abweichen) und 20 % über die PKV, des jeweiligen Pflegesatzes. Sollte es hier eine Lücke geben, muss natürlich die Halbwaisenrente dafür genommen werden.
Ist es rechtens, dass die Mutter von der Witwenrente die
KV-Beiträge für die behindete Tochter zahlen muss ?
Wer sollte denn Ihrer Meinung nach den Krankenversicherungs-Beitrag zahlen? Die Private Krankenversicherung hat einen Anspruch auf den Betrag.
Freue mich auf eure Antworten
Weitere Informationen erhalten Sie bestimmt bei der zuständigen Besoldungsstelle!