Behindertes Kind

hallo, habe mal eine frage. ich habe gehört, dass mit der volljährigkeit eines behinderten kindes, automatisch die Vollmacht der eltern erlischt und diese auf den staat übergeht. es wird dann ein gerichtlich bestellter vormund eingesetzt. stimmt das ?

Hallo!
Du kannst, vor Eintritt der Volljährigkeit (ca.6 Mon.vorher), beim zuständigen Amtsgericht die Ehrenamtliche Betreuung beantragen.Sicher gibt es in deiner Nähe auch ein Betreuungsverein. Die können dich über Rechte und Pflichte genau informieren.
Herzliche Grüße
V.S.