Guten Tag, 100% schwerbehindert mit Merkzeichen „G“. Das Arbeitsamt sagt, nicht erzählen bei Vorstellungsgespräch, aber das sit doch nicht korrekt dem Arbeitgeber gegenüber, außerdem kann er doch dann auf Grund von „Vortäuschen falscher Tatsachen“ sofort wieder kündigen, wie ist denn da blos die Rechtslage!? Gruß und Dank!!!
Hallo,
die Rechtslage ist seit Einführung des AGG dergestalt, daß die überwiegende Mehrheit der Fachwelt ein Recht auf Verschweigen bzw. Lügen bei Fragen nach einem GdB bejaht. Allerdings war das seitdem noch nicht beim BAG.
Immer angegeben werden müssen gesundheitliche Einschränkungen, wenn sie sich auf die geforderte Arbeitsleistung auswirken können, unabhängig davon, ob dafür ein GdB beschieden wurde.
&Tschüß
Wolfgang
Ich bin der Meinung dass es für manche Betriebe sogar vorteilhaft ist einen Schwerbehinderten einzustellen, da man das ja auf die betriebliche Schwerbehindertenausgleichsabgabge anrechnen kann. Erbringt man also dieselbe Leistung wie ein nicht behinderter Arbeiter sind glaube ich der zusätzliche Urlaub und die erschwerte Kündigung zu verschmerzen. Das hängt aber von Unternehmen zu Unternehmen ab.
Hinzu kommt, daß der Hinweis auf eine Behinderung auch Auswirkungen auf das Bewerbungsverfahren insgesamt haben kann. Im öffentlichen Dienst werden Behinderte beispielsweise grundsätzlich zum Vorstellungsgespräch eingeladen ; auch nimmt ggf. ein Schwerbehindertenvertreter an den Vorstellungsgesprächen teil.
Hallo,
in der freien Wirtschaft gibt es jedoch solche und solche AG. Bewirb Dich mal, wenn Du aufgrund eines Rückenleidens schwerbehindert bist. Die meisten denken nur daran, dass der AN oft krank sein wird, schwer kündbar ist usw. und zahlen lieber die Schwerbehindertenabgabe. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.
Grüße
Holygrail