ich Gedenke Demnächst auf mein bereits erworbenes Grundstück ( 830 qm
) ein EFH zu Bauen .
Auf Anfrage beim Bauplanungsamt wird lediglich eine Bebauung für das
Erdgeschoss in Höhe von
max. 158 qm BGF genehmigt.
Mein Wunsch war eigentlich im EG ca. 200 qm
zu Bauen, weil wir möchten, das unsere Kinder unten viel Platz haben
zum Wohnunen und Spielen .
Aufgrund der Behinderung unserer Kinder, möchten wir nicht, dass die
immer wieder die Treppen Hoch und Runter laufen, weil sie vielleicht
oben ihre Speilzimmer haben etc.
meine frage wäre :
Gibt es eine Ausnahmegenehmigung für Familien mit Behinderten Kinder,
vielleicht 50 qm mehr zu Bauen als erlaubt ?
vielleicht wichtig für die Antwort :
Auf mein Grundstück kann ich nur wie die Nachbarbebauung Bauen.
( Aussage Bauamt )
Größte Nachbargrundstücke ist im EG mit
max. 158 qm BGF Bebaut.
Auf Anfrage beim Bauplanungsamt wird lediglich eine Bebauung
für das
Erdgeschoss in Höhe von
max. 158 qm BGF genehmigt.
Gut.
Mein Wunsch war eigentlich im EG ca. 200 qm
zu Bauen,
Wünschen kann man Vieles.
meine frage wäre :
Gibt es eine Ausnahmegenehmigung für Familien mit Behinderten
Kinder,
vielleicht 50 qm mehr zu Bauen als erlaubt ?
vielleicht wichtig für die Antwort :
Auf mein Grundstück kann ich nur wie die Nachbarbebauung
Bauen.
( Aussage Bauamt )
Größte Nachbargrundstücke ist im EG mit
max. 158 qm BGF Bebaut.
Es kommt darauf an, was auf dem Grundstück gebaut werden kann, die persönlichen Verhältnisse der „Bauherrschaft“ sind (fast immer) ohne Bedeutung.
Es wäre zu prüfen, wie das Grundstück möglichst optimal ausgenutzt werden kann. Dies ist ohne rechtliche Kenntnisse und Kenntnisse der Örtlichkeit von hier aus nicht möglich. Du brauchst eine sachkundige Person in Deiner Nähe.
Weiterhin könnte man prüfen, ob Deine (und Deiner Familie) Wünsche nicht auch auf der kleineren Fläche erfüllt werden können. Ein kreativer Planer könnte da möglicherweise behilflich sein.
Alternativ könnte das Grundstück verkauft werden. Mit dem Erlös wäre dort ein Grundstück zu kaufen, wo 200 m² bebaut werden dürfen.
Hallo,
man kann Bebauungspläne ändern, aber den Weg willst Du nicht wirklich gehen.
Frage doch beim Bauamt einfach noch einmal nach und lass Dich beraten. Vielleicht gibt es ja den einen oder anderen Kniff mit dem man das Problem umgehen kann??? 2 Gebäude die man dann mit einem Gang verbindet ein Abstand X der Terrasse zum Haus, so dass diese nicht mehr zum Gebäude gehört oder ähnliches???
Bauen in der Fläche ist immer teurer als Mehrgeschossig. Selbst ein entsprechender Aufzug kann da günstiger sein.
was heißt hier „behindert“? Die Kinder können laufen, auch Treppen, also kann es - glücklicherweise - wohl nicht gar so schlimm sein. Und selbst wenn sie nicht laufen könnten, könnte man mit Aufzug, Treppenlift, … durchaus eine mehrgeschossige Nutzung recht problemlos angemessen gestalten. Und wenn wir von 150m² für das EG beim Nachbarn sprechen, dann sollte man auch mal realistisch sein, was Familien so üblicherweise an Platz zur Verfügung steht. Es gibt mehr als genug Familien, die insgesamt mit deutlich weniger auskommen müssen, und bei denen es nicht darum geht, welche Räume man noch auf weitere Ebenen auslagern kann, die für die Kinder nicht so problemlos erreichbar sein müssen.
Ohne Dir hier Böses unterstellen zu wollen, solltest Du Dir mal überlegen, wie so ein Ansinnen wohl bei einem durchschnittlichen Bauamts-Mitarbeiter ankommen mag, der mit seinen Kindern im heute üblichen Pultdachhaus mit 130m² auf drei Ebenen und Mantagarten lebt. Für den klingt das alles nach einem extremen „Luxusproblem“. Da darfst Du kein großes Verständnis und Entgegenkommen erwarten, und rein rechtlich ist da auch nicht viel drin, wenn wir nicht von Schwerstbehinderung sprechen, und die Kinder sich durchaus frei bewegen können.
150 m2 ebenerdig sind verdammt viel Platz, es sei denn , ihr habt mehr als 3 rollstuhlpflichtige Kinder .Und selbst dann, ich kenne eine Familie mit 2 schwerstnehinderten, beatmungspflichtigen Kindern , die in einer 90m² Wohnung mit Fahrstuhl wohnen, und haben auch nicht anspruch auf mehr.
Hier bei uns hat jemand einfach zweistockig mit Fahrstuhl gebaut . Trotz schwerstbehindertem Sohn konnte er die Baugenehmigung nicht abändern.
GGf könnte man noch schauen, was wirklich nutz- und Wohnfläche ist und dementsprechend ein paar qm gewinnen.
Frag nach beim Bauamt, ob es dort eine Ausnahmegenehmigung für behinderte Menschen gibt. Die gibt es in erstaunlich vielen Gemeinden. Teilweise darf man dann 10 oder 20 Prozent größer bauen.
Frage auch bei Gruppen behinderter Menschen in deiner (neuen) Gemeinde nach, vielleicht wissen die etwas oder können sogar weiterhelfen.