Behinderung Grad 50 wie vorgehen

Hallo,

bei mir wurde eine Behinderung von Grad 50 festgestellt. Wie geh ich nun vor. Erstmal zum Personaler gehen und ihm das mitteilen. Reicht das oder brauch ich einen Gleichstellungsbescheid. Werden dann die steuerlichen Vorteile automatisch geltend gemacht oder muss man eine steuerklärung machen.

Danke im Voraus

Grüße

Einen Gleichstellungsbescheid gibt es nicht / brauchst du nicht. Mit eine GdB von 50 bist du schwerbehindert und bekommst die Nachteilsausgleiche. Das ist nicht nur mehr Urlaub, mehr Kündigungsschutz und Steuerpauschale, die du bei der Steuererklärung angibst, sondern der Arbeitgeber muss auch ggf. Den Arbeitsplatz anpassen. Das wird oft vergessen, ist aber durchaus wichtig. Ggf. Auch über den Rehaträger.

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Hallo,

zum Nachweis legt der AN dem AG eine beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises vor.

&tschüß
Wolfgang

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Ok danke für eure Antworten. Könnt ihr mir noch sagen, ob die Steuer pauschale 1:1 bei der Lohnsteuer geltend gemacht werden kann.
Sind ja immerhin 1140 €.
Viele grüße

Hallo,

ja, der Freibetrag wird bei der Einkommenssteuererklärung in der entsprechenden Rubrik geltend gemacht und ebenfalls mit einer beigelegten doppelseitigen Ausweiskopie belegt.

&tschüß
Wolfgang

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