Hallo Zusammen,
ich hoffe, dass ich hier im richtigen Brett bin.
Ich habe eine schwierige Personalfrage als Aufgabe.
Angenommen:In einem Kindergarten ist eine Ergänzungskraft eingestellt. Diese arbeitet seit ca. 16 Jahren in der Einrichtung.Problem ist, dass die Person an dem Turner-Syndrom http://de.wikipedia.org/wiki/Turner-Syndrom
leidet. Dies war dem Kindergarten von Beginn ihrer Tätigkeit klar und ist auch in der Personalakte entsprechend dokumentiert. Die Ergänzungskraft habe einen Behindertenausweis über 30%.
Nun meine Fragen:Was kann/muss der Arbeitgeber tun?Was ist dem AG zu raten?
Darf er die Ergänzungskraft weiterhin mit Kindern arbeiten lassen?
LAut Aufgabenstellung hat der AG der Ergänzungskraft versucht in anderen Einrichtungen unterzubringen, wo sie mit anderen Tätigkeiten zu tun hätte. Dies hat aber nicht geklappt…)
Zum 1.4. hat die Kraft nun ein Rückkehrrecht in den Kindergarten.
Sehe ich das richtig, dass eine Kündigung (erstmal egal ob moralisch okay oder nicht) nicht durchzusetzen ist?
Welche gütliche Einigung wäre machbar?
Dürfte sie theoretisch als „zusätzliche“ Kraft im Kindergarten mitlaufen, oder ist ein Einsatz mit Kindern ausgeschlossen?
Ich hoffe Ihr versteht meine Fragen und könnt mir ein wenig weiterhelfen!
Ich freue mich über jede Antwort.
Liebe Grüße,
Horde
