ein AN wurde vor Jahren gesund eingestellt, es hat sich aber im Laufe der Jahre eine Behinderung eingestellt (Z.B. eine Sehbehinderung, Gehbehinderung oder Schwerhörigkeit), die die Arbeit (noch) nicht beeinträchtigt.
Kann der AN eine Schwerbeehinderung ‚beantragen‘ oder ‚eintragen‘ lassen und wenn ja, können sich Vor- oder Nachteile ergeben?
Vorteile z.B. bzgl. Kündigungsschutz.
Kann der AN eine Schwerbeehinderung ‚beantragen‘ oder
‚eintragen‘ lassen
Er muss das, wenn er noch keine anerkannte Behinderung hat, beantragen http://www.global-help.de/antragsdaten-behindertenau…
Erst mal sollte er mit seinem behandelnden Arzt drüber sprechen, der ihn da auch beraten können sollte, wie das mit so nen Antrag läuft.
und wenn ja, können sich Vor- oder
Nachteile ergeben?
Vorteile z.B. bzgl. Kündigungsschutz.
Das kommt auch auf die Art der Behinderung und den Grad der Behinderung an. Diese Seite http://www.global-help.de/ ist da sehr informativ (das Menü der Seite ist übrigens - anders als üblich - unten
Falls dann noch Fragen offen sind, kannst du ja nochmal posten.