Schwerbehinderte haben einen Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr.
Gibt es die Möglichkeit, diesen Zusatzurlaub auf die Eltern oder zumindest auf einen der Erziehungsberechtigten eines Kindes mit 100 % GdB umzulegen, da diese häufiger Arzttermine, Krankenhaus- und Rehaaufenthalte haben? Im fiktiven Fall würde es sich um einen Säugling handeln, weswegen eine Begleitperson rund um die Uhr unbedingt notwendig wäre.
Wenn fristgerecht vor Geburt beim AG nur 1 Jahr Elternzeit eingereicht worden wäre (Behinderung wäre erst bei Geburt festgestellt worden), hätte der die Elternzeit in Anspruch nehmende Erziehungsberechtigte dann nachträglich rechtlichen Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit aufgrund der Behinderung? Oder könnte der AG darauf bestehen, dass nur 1 Jahr beantragt wurde und dass nach dem ursprünglich beantragten 1 Jahr wieder gearbeitet werden müsste?
Schwerbehinderte haben einen Anspruch auf einen bezahlten
zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr.
Gibt es die Möglichkeit, diesen Zusatzurlaub auf die Eltern
oder zumindest auf einen der Erziehungsberechtigten eines
Kindes mit 100 % GdB umzulegen, da diese häufiger Arzttermine,
Krankenhaus- und Rehaaufenthalte haben? Im fiktiven Fall würde
es sich um einen Säugling handeln, weswegen eine Begleitperson
rund um die Uhr unbedingt notwendig wäre.
Nein. dieser Zusatzurlaub stellt eine Maßnahme zum Nachteilsausgleich für arbeitende Behinderte dar.
Wenn fristgerecht vor Geburt beim AG nur 1 Jahr Elternzeit
eingereicht worden wäre (Behinderung wäre erst bei Geburt
festgestellt worden), hätte der die Elternzeit in Anspruch
nehmende Erziehungsberechtigte dann nachträglich rechtlichen
Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit aufgrund der
Behinderung? Oder könnte der AG darauf bestehen, dass nur 1
Jahr beantragt wurde und dass nach dem ursprünglich
beantragten 1 Jahr wieder gearbeitet werden müsste?
Eigentlich hätte der Antrag erst nach Geburt gestellt werden müssen.
Eine Verlängerung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Er MUSS aber zustimmen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, was hier die Behinderung des Kindes sein kann.
Ich würde auf jeden Fall empfehlen, eine „Behinderten-Beratungsstelle“ aufzusuchen (bei uns gibt es so etwas beim Gesundheitsamt), um individuell zu klären, was man alles beachten muss, welche Hilfen es gibt usw.