Behinderungen Vor/Nachteile

Hallo Arbeitsrechtler,

wenn ein AN eine Behinderung bekommt, z.B. Schwerhörigkeit, kann oder muß er das als Behinderung beim AG angeben.
Welche Vorteile oder NAchteile kann es haben, diese Schwerhörigkeit zu melden, bzw. eben nichts zu sagen.
Die Schwerhörigkeit kommt nicht durch Arbeitsbedingungen zustande, daher ist die BG wohl außen vor.
Die Schwerhörigkeit ist progressiv, d.h. sie wird stetig schlimmer, bisher ist die Arbeitsfähigkeit (Kommunikation mit dritten) noch nicht berührt.

Gandalf

Hi,

als Betroffener kann ich Dir aus der Praxis berichten.

Sofern Du eine durch das Versorgungsamt anerkannte Behinderung von 50 Prozent und mehr hast,
hat dies Auswirkungen auf Dein Arbeitsverhältnis.
Als Beispiel sei hier genannt: Du hast Anrecht auf mehr Urlaubstage, es besteht für Dich dann ein erhöhter Kündigungsschutz usw.
In diesem Falle muss der AG unterrichtet werden - bzw. bei Neueinstellungen muss die Behinderung beim Bewerbungsgespräch erwähnt werden.
Alles unter 50 Prozent hat evtl. nur Auswirkungen auf Sozialpunkte im Falle von betriebsbedingten Kündigungen - also ist das für den AG nicht relevant.

Schönen Gruß

Chris

Hallo Christian.

Da sind ein paar Fehlerchen drin, bzw Einschränkungen zu machen:

Sofern Du eine durch das Versorgungsamt anerkannte Behinderung
von 50 Prozent und mehr hast,
hat dies Auswirkungen auf Dein Arbeitsverhältnis.
Als Beispiel sei hier genannt: Du hast Anrecht auf mehr
Urlaubstage, es besteht für Dich dann ein erhöhter
Kündigungsschutz usw.

Der Kündigungsschutz greift erst nach Ablauf der Wartezeit.

In diesem Falle muss der AG unterrichtet werden - bzw. bei
Neueinstellungen muss die Behinderung beim Bewerbungsgespräch
erwähnt werden.

Nein, das ist falsch. Ungefragt muß ein Behinderter i.S.d. SGB nicht von sich aus auf die Schwerbehinderung hinweisen, es sei denn, die Behinderung hat negative Auswirkungen auf die Erbringung der Arbeitsleistung.

Alles unter 50 Prozent hat evtl. nur Auswirkungen auf
Sozialpunkte im Falle von betriebsbedingten Kündigungen - also
ist das für den AG nicht relevant.

Das ist falsch, denn es gibt da ja noch die „Gleichstellung“ ab 30%…

Gruß,
LeoLo

Hallo

wenn ein AN eine Behinderung bekommt, z.B. Schwerhörigkeit,
kann oder muß er das als Behinderung beim AG angeben.

Erst einmal: Nein!
Aber: entscheidend ist, inwieweit hier eine Beeinträchtigung bei der Erbringung der Arbeitsleistung besteht. Wenn nicht, dann nicht. Wenn doch, dann doch. :smile:

„Scherhörigkeit“ ist ja relativ. Zunächst einmal kann ich mir gut vorstellen, daß dies negative Auswirkungen auf viele Arbeitsbereiche haben kann. Es kommt eben drauf an.

Erst einmal ein interpretationsfreudiges Beispiel zur Verdeutlichung:
AN ist Kranführer und transportiert mit seinem Kran ne Menge schwere Dinge durch die Gegend. Aufgrund seiner Schwerhörigkeit kann er oft die zugerufenen Befehle und somit auch Warnungen des Kollegen nicht oder nur ungenau hören. Die Gefahr der Fehlerquellen bei der Erbringung der Arbeitsleistung erscheint mir außerordentlich hoch. Ergo: ungefragt muß er den AG darauf hinweisen.

Oder noch krasser:
AN bewirbt sich als Dirigent. (Hier dürfte es offensichtlich sein, oder? :smile:)

Gegenbeispiel:
Ein AN tippt in Homeoffice-Arbeit Schriftstücke des AG ab. Da hierzu das Gehör überhaupt nicht benötigt wird und auch sonst keinerlei Gefahr von einer Schwerhörigkeit ausgehen dürfte: der AN muß den AG nicht ungefragt darauf hinweisen.

Welche Vorteile oder NAchteile kann es haben, diese
Schwerhörigkeit zu melden, bzw. eben nichts zu sagen.

Vorteile liegen sicherlich in den Zusatzrechten. Allerdings erscheint es manchmal klug, den AG erst nach Ablauf von sechs Monaten in Kenntnis zu setzen, da dann der besondere Küschutz gilt.

Die Schwerhörigkeit ist progressiv, d.h. sie wird stetig
schlimmer, bisher ist die Arbeitsfähigkeit (Kommunikation mit
dritten) noch nicht berührt.

Das ist sicherlich eine Grauzone. Soweit abzusehen ist, daß die Erbringung der Arbeitsleistung zukünftig nicht mehr möglich sein wird, tendiere ich erst einmal darauf, daß Du in vielen Fällen den Umstand melden mußt.

Übrigens: auf direkte Nachfrage des AG mußt Du die Schwerbehinderung oder die Gleichstellung korrekt angeben!

Gruß,
LeoLo

Hi LeoLo,

ja so ist das, wenn man aus der Hüfte schiesst
und nicht vorher alles ganz genau nachliest
und sich vergewissert, dass alles (noch) so ist,
wie man es einmal erklärt bekommen hat.

Ich senke mein Haupt vor Scham und gelobe Besserung.

Und danke für die Berichtigungen.
Die sind sehr wichtig für mich.

Schönen Gruß

Chris