Behinderungsgrad 30 % verschweigen

Hallo,

ich habe hier einen Herrn, der um die 50 Jahre alt ist und wegen Stens (Herzschaden) eine 30 %ige Behinderung hat, die man ihm jedoch nicht ansieht.

Beim Antritt seiner letzten Arbeitsstelle hat er dies nicht bekannt gegeben. Er hatte dort bei der Kündigung Schwierigkeiten und es ging vor Gericht. Nun meinte seine Anwältin, dass er den Grad seiner leichten Behinderung nicht nennen müsse.

Ich tue mir unheimlich schwer damit das zu glauben. Ich würde mir als AG getäuscht vorkommen, in meinen Augen ist das Betrug. Zumindet hat er ja doch Vorteile, wenn er die Behinderung zugibt, ich denke da an Eingliederungszuschuss der Agentur und besonderen Kündigungsschutz.

Oder wie sehr ihr das?

Paragraphenmaus!

Hallo,

Beim Antritt seiner letzten Arbeitsstelle hat er dies nicht
bekannt gegeben. Er hatte dort bei der Kündigung
Schwierigkeiten und es ging vor Gericht. Nun meinte seine
Anwältin, dass er den Grad seiner leichten Behinderung nicht
nennen müsse.

Das kommt auch auf die Tätigkeit an. Bei einer Bürotätigkeit (auf die sowas keinen direkten Einfluss hat) halt ichs für überflüssig. Bei ner Tätigkeit, wo man Stress ausgesetzt ist (die er vermutlich eh nicht machen wird), wäre es schon besser das anzugeben.

Ich tue mir unheimlich schwer damit das zu glauben.

Was? Dass man die Behinderung nicht angeben muss?

in meinen Augen ist das
Betrug.

Nö, ist es nicht.

Zumindet hat er ja doch Vorteile, wenn er die
Behinderung zugibt, ich denke da an Eingliederungszuschuss der
Agentur und besonderen Kündigungsschutz.

Bei einem GdB von 30 hat er nicht automatisch Kündigungsschutz. Er kann unter bestimmten Umständen die Gleichstellung beantragen, aber automatisch hat er die nicht.

MfG

off topic
HÖMMA!

Das kommt auch auf die Tätigkeit an. Bei einer Bürotätigkeit
(auf die sowas keinen direkten Einfluss hat) halt ichs für
überflüssig. Bei ner Tätigkeit, wo man Stress ausgesetzt ist
(die er vermutlich eh nicht machen wird), wäre es schon besser
das anzugeben.

DAS nehme ich Dir jetzt echt übel!

Als wenn Bürotätigkeiten immer automatisch stressfrei wären…tztztztz

Beleidigte Grüße
Guido :wink:

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HÖMMA!

DAS nehme ich Dir jetzt echt übel!

Als wenn Bürotätigkeiten immer automatisch stressfrei
wären…tztztztz

Beleidigte Grüße
Guido :wink:

Auweia! *schreckensbleichbin* Ich steh im Fettnäpfchen. (Wie komm ich da nur wieder raus?) Und wenn ich ganz geknickt Abbitte tue? Ich lass auch ne extra Portion Asche auf mein Haupt rieseln.

Gnaaaadeeee!

Grüßle :wink:

Hallo,

es gilt der Grundsatz, daß gesundheitliche Einschränkungen nur offembart werden müssen, wenn sie sich auf die ausgeübte bzw. angestrebte Tätigkeit auswirken könnten. Dann aber unabhängig davon, ob ein GdB für die Einschränkung anerkannt wurde oder nicht.
Alles andere geht den AG nichts an.
Im Übrigen gibt es die von Dir beschriebenen „Vorteile“ erst ab einem GdB von 50% oder für sog. Gleichgestellte.

&Tschüß

Wolfgang

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