Hallo liebe Mit-Wisser (wat ein Witz)
ich habe da schon seit geraumer Zeit eine Frage auf dem Herzen:
Unsere Schule heißt momentan noch „Kooperative Gesamtschule Stuhr-Brinkum“. Nun sollte aber bald ein neuer Name für diese Schule ausgesucht werden. Nun stellt sich mir die Frage, an welche Institution ich mich wenden muss um Vorschläge oder Bitten für die Namenswahl einzureichen. Ich habe gehört dass dies nicht bei der Schulleitung möglich sei.
Kann mir wer helfen?
Gruß, Phallosvogel
Hallo,
die Schulgesetzgebung ist in Deutschland Ländersache. In meinem Bundesland ist die Namensgebung dahingehend im Schulgesetz geregelt, dass der Träger der Schule (in der Regel die Stadt, die Gemeinde, das Amt oder ein Freier Träger) dieser einen Namen verleihen kann. Erforderlich ist dazu jedoch, dass vorher mit der Schülervertretung und mit der Elternvertretung Einvernehmen erzielt wird.
Vorschläge für eine Namensgebung kannst du eigentlich, zumindest in meinem Bundesland, bei der Schulleitung oder beim Schulträger einreichen.
Also wichtig wäre, dass du zunächst einmal das Bundesland mitteilst, in welchem sich deine Schule befindet.
thomania
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Hallo,
die Schulgesetzgebung ist in Deutschland Ländersache. In
meinem Bundesland ist die Namensgebung dahingehend im
Schulgesetz geregelt, dass der Träger der Schule (in der Regel
die Stadt, die Gemeinde, das Amt oder ein Freier Träger)
dieser einen Namen verleihen kann. Erforderlich ist dazu
jedoch, dass vorher mit der Schülervertretung und mit der
Elternvertretung Einvernehmen erzielt wird.
Vorschläge für eine Namensgebung kannst du eigentlich,
zumindest in meinem Bundesland, bei der Schulleitung oder beim
Schulträger einreichen.Also wichtig wäre, dass du zunächst einmal das Bundesland
mitteilst, in welchem sich deine Schule befindet.thomania
Vielen Dank für die Antowrt!
meine Schule befindet sich übrigens im Bundesland Niedersachsen, an der Grenze zu Bremen.
Hallo,
also üblicherweise wird eine Namensgebung für eine Schule von irgendjemandem (Elternrat, Schülervertretung, Kollegium,…) vorgeschlagen.
Zuständig ist grds. der Schulträger - an den sollte auch der Antrag gerichtet werden. je begründeter der Antrag ist und je mehr mitzeichnen (Einzelpersonen oder Institutionen) desto größer ist die Chance.
Gruß
HaWeThie
Hallo nochmal!
Der § 107 des Niedersächsischen Schulgesetzes besagt folgendes:
„§ 107
Namensgebung
Der Schulträger kann im Einvernehmen mit der Schule dieser einen Namen geben. Über einen entsprechenden Vorschlag der Schule hat der Schulträger innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden.“
Daraus kannst du erkennen, dass der Antrag von der Schule kommen soll. D. h. du solltest Kontakt mit deiner Schulleitung aufnehmen und deinen Vorschlag dort einreichen. Wenn im Gesetz steht „Schule“, so ist gemeint, dass auch hier vorher die Elternvertretung, die Lehrervertretung und die Schülervertretung (sprich die Schulkonferenz) mit einzubeziehen sind.
thomania
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