Behörde hat Passbild verschlampt. Was tun?

Hallo, „jemand“ (ist aber Realität) hat einen neuen Führerschein beim Landratsamt beantragt, der seinen alten im Jahr 1964 ausgestellten ersetzen soll. Jetzt schickt das Landratsamt einen Brief, dass man bitte ein neues Passbild schicken soll, weil das ursprüngliche Bild auf dem Weg zur Bundesdruckerei verschwunden sei. Ich gehe davon aus, dass damit nicht nur das Bild sondern auch alle anderen personenbezogenen Daten irgendwo anders gelandet sind oder z.B. von mafiösen Strukturen abgegriffen wurden und womöglich anderswo missbräuchlich verwendet werden.
Was kann man tun um zu verhindern, dass man womöglich selbst geschädigt wird (falsche Identität auftaucht) ?
Danke für eure Ideen.
Udo Becker

Das Foto wird doch nicht als Papierfoto verschickt sondern auf der Führerscheinstelle eingescannt und zusammen mit den sonstigen Daten digital und verschlüsselt an die Druckerei übermittelt.

Es ist ein seltener Übertragungsfehler aufgetreten denke ich. Schließlich ist das ein Massengeschäft, Ausweis und Pass wird doch genau so übertragen.
Wende Dich doch an die Behörde und fragen nach wegen deiner Bedenken. Oder wende Dich an den Datenschutzbeauftragten dort.

Du machst Dír sicher unnötige Gedanken.

MfG
duck313

2 Like
  1. Das Schreiben aufheben bis in alle Ewigkeit.
  2. Nachfragen was ausser dem Bild noch alles verschwunden ist.
    Du willst eine Kopie der Post von der Verlustmeldung oder von der Bundesdruckerei ob da nur das Bild fehlte.
    Und schildere, genauso wie hier Deine Befürchtungen warum Du das wissen und haben willst.
    Ausser abwarten kann man ja sonst nicht viel machen. Wenn man genau weiss wo das Bild verschwand, könnte man eine Dienstaufsichtsbeschwerde starten.
    ramses90

Sehr gute Idee.

Das ist deutlich besser als Spekulationen wie "Ich gehe davon aus…"und „… irgendwo anders …“ und „mafiöse Strukturen …“ und „… anderswo missbäuchlich …“ usw.

Da hat möglicherweise Jemand einen Fehler gemacht - oder auch nicht. Wem ist das noch nie passiert? Ich würde da noch lange nicht das Wort „Dienstaufsichtsbeschwerde“ in den Mund nehmen.