Macht sich eine Behörde schadenersatzpflichtig, wenn sie, wie sich später nachweisen lässt, einen rechtlich falschen Bescheid erlässt, der den Antragsteller Zeit und/oder Geld kostet?
Macht sich eine Behörde schadenersatzpflichtig, wenn sie, wie
sich später nachweisen lässt, einen rechtlich falschen
Bescheid erlässt, der den Antragsteller Zeit und/oder Geld
kostet?
Im Normalfall nicht: http://de.wikipedia.org/wiki/Staatshaftungsrecht
Es gilt der Grundsatz, dass sich der Betroffenen gegen einen falschen Bescheid auf dem üblicherweise vorgesehenen Weg wehren kann. Das heißt, idR wird der Betroffene Widerspruch einlegen und ggf. Anfechtungsklage erheben. Dass das Zeit und/oder Geld kosten mag, gehört zunächst zum allgemeinen Lebensrisiko.
Wenn allerdings, wie du in der Titelzeile schreibst, bewusst (also vorsätzlich) ein rechtsfehlerbehafteter Bescheid erlassen wird, dann sieht es anders aus. Hier wird man gegebenenfalls sogar auf den einzelnen Beamten zu sprechen kommen: http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__48.html
Der Erfahrung nach bringt es aber wenig, seinem Ärger über eine Behörde dadurch Luft zu machen, dass man nach Schadensersatz ruft.
Gehören (Landes-)Ärztekammern auch zu den „Behörden“ oder unterliegen die bzw. deren Mitarbeiter anderen Grundsätzen/Vorschriften?
Gehören (Landes-)Ärztekammern auch zu den „Behörden“ oder
unterliegen die bzw. deren Mitarbeiter anderen
Grundsätzen/Vorschriften?
Da sind wir im Standesrecht, was die Sache nochmals komplizierter macht. So weit ich weiß, gelten aber auch für Bescheide der Ärztekammer grundsätzlich die Verwaltungsvorschriften.
Wenn zum Beispiel beim Bescheid unten eine Rechtsbehelfsbelehrung steht, dann ist der normale Weg der Widerspruch. Schadensersatz wird schwierig. Genaueres kann man indes ohne Wissen über den Fall nicht sagen.