Behörde verzögert Schadenregulierung

Titel: Behörde verzögert Schadenregulierung
Hallo,
eine Frage an die Rechtsexperten unter Euch:
Ein PKW parkte auf einem öffentlichen Parkplatz der Stadt. Durch
einen Sturm ist ein Bauzaun des städt. Bauhofes gegen dieses Fahrzeug
gefallen und hat einen Sachschaden von ca. 750,-- Euro verursacht.
Der Bauzaun war nicht vorschriftsmäßig aufgestellt und hatte dadurch keinen sicheren Stand. Der Schaden wurde der Stadt
gemeldet, welche wiederum vorschriftsmäßig ihre Versicherung in
Kenntnis setzte. Die Versicherung verlangte vom Geschädigten wie üblich den Schadenbericht per Vordruck. 18 Wochen vergingen ohne weitere Mitteilung über den Bearbeitungsstand. Die Versicherung schiebt es auf die Stadt, da von der angeblich die schriftliche
Stellungnahme noch fehlt. Die Stadt schiebt intern die Erstellung dieser Stellungnahme von einer Dienststelle zur anderen. Hat der Geschädigte in einem solchen Fall das Recht, einen Awalt auf Kosten des Verursachers zu nehmen ?

Hi,
der Geschädigte hat grds. das Recht, einen Anwalt zu nehmen.
Der kennt auch die Möglichkeiten, durch die Verzögerung keinen nachteil zu erleiden (sprich: in Verzug setzen und Zinsen)

Gruß
HaWeThie

Hi,

Hat der Geschädigte in einem solchen Fall das Recht,
einen Awalt auf Kosten des Verursachers zu nehmen ?

dieses Recht hatte er bereits von Anfang an, unabhängig vom Verhalten der Gemeinde.

Gruß Stefan

Hi,

Hat der Geschädigte in einem solchen Fall das Recht,
einen Awalt auf Kosten des Verursachers zu nehmen ?

dieses Recht hatte er bereits von Anfang an, unabhängig vom
Verhalten der Gemeinde.

Woraus ergibt sich das? Aus der Schadenshöhe? Aus der Tatsache, dass es gegen die Behörde geht? Aus der Tatsache, dass es sich um ein Fahrzeug handelt? Oder sonst noch was??

Bommel

Hi,

der Geschädigte hat grds. das Recht, einen Anwalt zu nehmen.
Der kennt auch die Möglichkeiten, durch die Verzögerung keinen
nachteil zu erleiden (sprich: in Verzug setzen und Zinsen)

Woraus ergibt sich das? Was ist, wenn Dir mal mein 5 Jahre altes 30-Euro-Handy runterfällt? Dann auch? Warum grundsätzlich??

Bommel

Wenn ich durch irgendwen geschädigt werde, habe ich das Recht auf einen Anwalt.
Es muss jedoch im Verhältnis stehen (Das zerrissene Buch gleich mit einem Anwalt wieder einzufordern ist nicht besonders nett, wenn der Schädiger für die Sache eintritt) - heißt auch „Schadensminderungspflicht“.
Erst wenn der Schädiger sich weigert, dann kann man auch unabhängig von der Schadenshöhe um Anwalt bemühen.

Guten Tag,

das erscheint mir einleuchtend, entspricht nun aber nicht mehr dem, was Du oben geschrieben hast! Wie war das nun mit grundsätzlich?

Bommel