ich habe eine mahnung bzw. vollstreckungsandrohung von einer behörde erhalten, weil ich eine zahlung nicht gleistet habe. Das lag aber daran, daß der bescheid hierüber von der behörde an meine alte adresse geschickt wurde. Da ich mich aber korrekt umgemeldet habe und auch einen nachsendeantrag bei der post gestellt habe, gehe ich eigentlich davon aus, daß ich das schließlich nicht wissen konnte, daß ich da etwas bezahlen müßte. Somit ist es auch nicht gerechtfertigt, daß die Behörde mir Mahngebühren berechnet. Wie sieht die rechtslage aus?
Welche Behoerde? Ich hatte ein aehnliches Problem mit der Bafoeg-Behoerde (Versorgungsamt? egal), dort wurde mir dann gesagt, dass es meine Pflicht sei, Adressaenderungen denen mitzuteilen. Der Nachsendeantrag bei der Post gilt ja auch nur fuer einige Wochen, oder?
In meinem Fall waren die uebrigens kulant und haben mir die Unterlagen nochmal zugeschickt, und die Fristen angepasst.
der von dir geschilderte Sachverhalt ist nicht ganz klar für mich. Richtig ist, dass vor einer Vollstreckungsandrohung Mahnungen an den Betreffenden gehen. So hätten diese als unzustellbar der Behörde zurückvermittelt werden müssen, worin die Post in der Regel sehr zuverlässig ist, zumal es sich sicherlich nicht um eine einmalige Aufforderung zur Zahlung gehandelt hat, das wäre jedenfalls sehr unüblich.
Dieser Sachverhalt erscheint mir ungewöhnlich, und deshalb ist für mich nicht nachvollziehbar, dass jetzt sozusagen fünf vor zwölf für dich ist.
Die Behörde wird davon ausgegangen sein, dass bereits die Mahnungen richtig zugestellt gewesen sind, weil ihr die Post nicht als unzustellbar zurückgeschickt wurde. Ihren Irrtum wird sie daher nicht haben erkennen können. Woran das liegt, bleibt offen.
Der Nachsendeauftrag an die Post kann ein halbes Jahr mit der Option der Verlängerung auf ein ganzes Jahr erteilt werden.
Gruß, BeBro
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Kenn ich doch
Ich habe vor zwei Jahren mein Auto nicht rechtzeitig umgemeldet und vom Finanzamt dann irgendwann eine ziemlich böse Mahnung erhalten. Die Rechnungen sind garantiert ans FA zurückgeschickt worden, aber da ich mein Auto hätte ummelden müssen (nur: Wie soll man das bei den Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes auf die Reihe kriegen?), hatte die schon Recht…