Behörden

Liebe/-r Experte/-in,

zunächst einmal möchte ich sagen das ich mich bei wer-weiss-was auf komplettem Neuland befinde und hoffe das ich alles „richtig“ mache!
Aber zu meinem Problem, die Vorgeschichte:

Meine Mutter musste vor ca. 2 Monaten ins Krankenhaus, festgestellt wurde eine Niereninsuffizienz (wobei die Ärzte noch nicht sagen können ob die Nieren dauerhaft ausfallen) und ein bösartiger Tumor an der Gebärmutter.
Im Krankenhaus selber erkrankte sie dann zwischendurch noch an ein paar Infektionskrankheiten (z.Bsp. Norovirus, Gürtelrose usw.), Lungenentzündung und einem Riss an der Blase. Jetzt ist sie wieder aus dem Krankenhaus entlassen, wird 3 mal die Woche dialysiert. Die Bestrahlung des Tumors ist abgeschlossen, dieser ist nun deutlich kleiner und „ruhig“ gestellt, die Infekte sind überwunden „nur“ die Gürtelrose und der Riss an der Blase ist noch nicht komplett abgeheilt. Die Blase wird zusätzlich durch einen Katheter unterstützt.

Berufliche Situation:
Vor ihrer Krankheit war meine Mutter selbstständig und übte nebenbei noch einen 400 € Job aus. In die Selbständigkeit kann sie wohl nicht mehr zurückkehren. Den Lohn des 400 € Jobs bekommt sie zu 70 % von der Krankenkasse gezahlt ansonsten gibt es keine Einnahmen.

Wohnsituation:
Wir wohnen, zugegeben sehr ungewohnlich, in einer „Wohngemeinschaft“ bestehend aus meiner Oma, Mutter, Tante, Bruder und mir.

Nun das Problem:
Logisch das hier ein ziemlich großes Problem zwischen Kosten und Einnahmen herrscht. Knapp 300 € decken nicht die Kosten für einen Monat zumal das Krankenhaus Geld will und meine Mutter auch spezielle Nahrung und Pflegemittel, zusätzlich zu allen sonstigen Kosten, braucht. Wann und ob meine Mutter wieder arbeiten kann, kann uns aber niemand sagen! Für Frührente ist sie aber noch nicht lange genug krank und für Pflegegeld geht’s ihr noch zu gut. Also würde ich gerne wissen wo wir finanzielle hilfe, mit guten chancen auch tatsächlich welche zubekommen, beantragen können!?

Vielen Dank für eure Zeit und Hilfe im Voraus!

Liebe Grüße

Hallo Violet Lila,
das sieht u.U. nicht so günstig aus, denn es gibt die Unterhaltsverpflichtung. D.h. Du und dein Bruder seid eurer Mutter „gesteigert Unterhaltsverpflichtet“ (= Sozialamtssprache) und auch deine Oma, die wohl die Mutter deiner Mutter ist, ist Unterhaltsverpflichtet. Einzig deine Tante ist nicht aufgrund der Verwandschaft unterhaltsverpflichtet.
Hinzu kommt, dass ihr alle in einem Haushalt lebt und somit wird das Sozialamt davon ausgehen, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet.
Leistungen vom Sozialamt sind subsidiär, was bedeutet sie sind nachrangig = nur wer sich nicht selbst helfen kann, kann Leistungen vom Staat bekommen. Selbst helfen, bedeutet auch, dass die Familie helfen muss.
Nun kenne ich nicht euer Einkommen, daher könnte es sein, dass ihr als Familie Anspruch auf Leistungen habt.
Was ich nicht weiß, ob es seit Hartz IV und Arbeitslosengeld II überhaupt noch ein Sozialamt gibt. Du kannst dir aber sicher sein, dass sich an der Nachrangigkeit nichts geändert hat.
Eine zweite Sache ist die Forderung des Krankenhauses. Hier kann ich nicht erkennen, ob das Krankenhaus den Eigenanteil von deiner Mutter fordert oder aber Geld für die ärztlichen Leistungen bzw. die Kosten für den Krankenhausaufenthalt. Wenn deine Mutter krankenversichert ist, dann sind damit die Kosten abgedeckt, es sei denn sie hat Zusatzleistungen (Chefarztbehandlung, Privatzimmer) in Anspruch genommen ohne hierfür eine Versicherung zu haben. Dann hat sie ein Problem, denn solche Kosten werden von keinem Träger von Sozialleistungen erstattet. Der Eigenanteil aber, ich glaube es sind 10€ täglich, muss auch von deiner Mutter gezahlt werden, denn hier sagt der Sozialleistungsträger, dass es sich um ersparte Lebenshaltungskosten handelt.
Wenn deine Mutter aber keine Krankenversicherung hatte, dann sollte sie schleunigst zum Sozialamt / Arge gehen und dort einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Falls deine Mutter Rentenversicherngsansprüche erworben hat, käme auch eine befristete Erwerbsunfähigkeitsrente in Frage.
Ich befürchte, dass meine Antwort dich nicht glücklich gemacht hat und ich kann auch keine Garantie für die absolute Richtigkeit geben. Es wäre klug, wenn du beim Sozialamt /Arge nachfragst. Wichtig ist immer, dass du alle Anträge schriftlich stellt und auch auf einen schriftlichen Bescheid (selbst bei offensichtlichen Ablehnungen) bestehst. Was vielleicht jetzt nicht aber evtl. in Zukunft von Nutzen sein kann, ist ein Antrag auf Feststellung einer Scherbehinderung zu stellen. Anträge findest du im Netz.
Ich hoffe, dass es dir ein wenig weiter hilft, wenn noch Fragen offen sind, melde dich gerne wieder.
Viele Grüße
Irabelle

Hallo Viola,
zugegeben keine einfache Situation. Zunächst mal trotz allem ein besseres Neues Jahr und gute Besserung für Ihre Mutter.

Also, finanzielle Hilfe besteht möglicherweise nur über das „Sozialamt“. Sie alle sind eine Bedarfsgemeinschaft (Wohngemeinschaft), wenn Sie alle in einer Wohnung wohnen. Hier gilt dann: sämtliche Einkünfte zusammenfassen (müssen auch belegt werden) und damit zum Sozialamt, die rechnen dann aus, worauf Anspruch besteht, z.B. Wohngeld oder Mietübernahme usw.

Leider ist bei unserem Sozialstaat zwar die gesundheitliche Versorgung mit inbegriffen, die volle Kostenübernahme -vor allem bei Selbständigen- aber leider nicht (hier sollte man sich immer selbst zusätzlich versichern).

Die laufende Krankengeldzahlung von 70% des 400€-Jobs wird ja auch mal wegfallen, und dann ist das Problem komplett.

Also, hier geht wirklich nichts anderes als auszurechnen, wie hoch die staatlichen Zuschüsse eventuell sein könnten, wobei Sie alle allerdings dadurch auf der Ebene „Hartz IV“ berechnet werden, egal ob einer dieser Bedarfsgemeinschaft verdient oder nicht. (Leider)

Hoffe, mit der Antwort ein wenig weiter geholfen zu haben und beantworte auch gerne weitere Fragen.

Alles Gute

Zunächst schon einmal vielen Dank für eure Hilfe und Mühe!

Zum Verständnis für mich würde ich aber gerne noch wissen warum sämtliche Einkünfte zusammengefasst werden? (sämtliche Einkünfte heißt alle Einkünfte der Personen der Bedarfsgemeinschaft?)

Und was bedeutet „gesteigert Unterhaltsverpflichtet“?
Muss ich jetzt zusätzlich zu meinen auch die Lebenskosten meiner Mutter decken?

Befristete Erwerbsunfähigkeitsrente hört sich ziemlich passend für die momentane Situtaion meiner Mutter an.
Gibt es da bestimmte Vorraussetzungen zu erfüllen und wenn ja welche?

Liebe Grüße

hallo violet lila!
so gut kenne ich mich leider mit den ganzen geldsachen nicht aus.
aber hatte deine mutter denn keine berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, die in solchen fällen eintritt?
so etwas ist sollte ein muss für selbstständige sein.
wenn deine mutter nur 300,00 euro bekommt, liegt sie unter dem satz fürs arbeitslosengeld 2, könnte also eventuell von der arge zumindest einen zuschuss bekommen. dafür werden allerdings die einkünfte aller mitbewohner eurer wg mit angerechnet.
ich würde dir trotzdem empfehlen mal beim sozialamt oder der arge nachzufragen, inwieweit man euch da helfen kann.
das mindeste sollte wohngeld sein!
du kannst dich ja auch durch die sgb´s durchlesen, vielleicht gibt es ja dort noch einige punkte, die dir helfen.
wie alt ist denn deine mutter und warum will das krankenhaus noch geld?
war deine mutter nicht krankenversichert?
durch den 400,00 euro job hat doch deine mutter eine krankenversicherung vom arbeitgeber bezahlt bekommen, dann muss auch die krankenkasse für die krankenhauskosten aufkommen.

gruß nephilm
es tut mir leid, dass ich dir nicht weiter helfen kann.