Für einen Taxischein wird ein Behörden Führungszeugnis verlangt.Dieses Polizeiliche Führungszeugnis bekommt die beantragende Person überhaupt nicht zu Gesicht,somit auch keine Kenntnis von möglichen falschen bzw. zu löschenden Eintragungen.Nun kann die Person bei Antragstellung den Wunsch äussern,dieses Behörden Führungszeugnis (O,OG)dem zuständigen Amtsgericht zu senden um Einsicht zu nehmen und handschriftliche Notizen zu machen.
Die Frage die jetzt im Raum steht ist: Kann der Antragsteller dieses Führungszeugnis,nach Einsicht weiter senden an die Behörde die dieses Dokument für den Taxischein verlangt oder muss ein neues Behörden Führungszeugnis beantragt und ausgestellt werden?
Bescheinigungen welche für Behörden ausgestellt werden,sind Gebühren frei!
Stimmt das ?
Aber warum nicht einfach das Führungszeugnis zunächst ans Amtsgericht senden lassen und gleichzeitig dort weitere Informationen erfragen ?
Normalerweise könnte das auch schon bei der Antragstellung in Erfahrung zu bringen sein, wenn ein kompetenter Mitarbeiter erreichbar wäre. ( z.B. im Bürgerbüro )
Für einen Taxischein wird ein Behörden Führungszeugnis
verlangt.Dieses Polizeiliche Führungszeugnis bekommt die
beantragende Person überhaupt nicht zu Gesicht,somit auch
keine Kenntnis von möglichen falschen bzw. zu löschenden
Eintragungen.
Soweit richtig.
Nun kann die Person bei Antragstellung den Wunsch
äussern,dieses Behörden Führungszeugnis (O,OG)dem zuständigen
Amtsgericht zu senden um Einsicht zu nehmen und
handschriftliche Notizen zu machen.
Dies ist mir neu.
Die Frage die jetzt im Raum steht ist: Kann der Antragsteller
dieses Führungszeugnis,nach Einsicht weiter senden an die
Behörde die dieses Dokument für den Taxischein verlangt oder
muss ein neues Behörden Führungszeugnis beantragt und
ausgestellt werden?
Das Führungszeugnis für die Behörde wird direkt der Behörde zugestellt und Ihnen nicht zur Einsicht vorgelegt. Man erhält lediglich ein um „Straftaten verjährtes“ Führungszeugnis.
Wenn Straftaten längere Zeit zurückliegen, werden diese im „offiziellen“ Führungszeugnis gelöscht, damit die Privatperson keine wirtschaftlichen/beruflichen Nachteile aufgrund früherer Straftaten erfährt.
Bei Strafverfahren wird dem Gericht als auch der Staatsanwaltschaft das komplette Führungszeugnis vorgelegt, damit erkannt werden kann, ob der Straftäter bereits wegen der „jetzt angeklagten Straftat“ schon einmal bestraft wurde und falls dies so geschehen, erhält der Straftäter dann einen „Strafzuschlag“.
Bescheinigungen welche für Behörden ausgestellt werden,sind
Gebühren frei!
Stimmt das ?