Muss man beim Umzug allen Behörden (abgesehen vom Einwohnermeldeamt, da ist es klar, dass man sich da melden muss), Sparkasse, Hochschule etc die Adressänderung mitteilen, obwohl man den alten Wohnsitz als Nebenwohnsitz beibehält und dort auch weiterhin (per Post) erreichbar ist?
ich kann leider nicht weiter helfen
Wenn deine postalische Erreichbarkeit täglich gesichert ist, ist es völlig egal wohin die Post geht. Hauptsache du kannst für dich selbst sagen: „Ich kann jeden Tag wichtige Post lesen!“.
Behörden informieren trotz Nebenwohnsitz?
Hi,
Sparkasse solltest Du informieren, Hochschule bzw. Arbeitgeber auch. Ansonsten musst du es nicht unbedingt, denke ich.
Freundliche Grüße
Dieter
Nein, solange die alte Anschrift ebenfalls noch gültig ist, vor allem postalisch erreichbar, ist da nicht notwendig. Ausnahme hier: Versicherungen wie zB. Kft-Versicherung (evtl. anderer rabatt wegen Ort), Haftpficht und vor allem Hausratversicherung.
Hallo,
soweit ich weiß, können alle Behörden auf das Einwohnermeldeamt zugreifen.
Vorsichthalber würde ich aber dem Finanzamt Mitteilung über den Umzug machen.
Rechtlich gesehen, gibt es nur eine Verpflichtung nach dem Meldegesetz gegenüber dem Einwohnermeldeamt. Einzelvertragliche Regelungen können aber etwas anderes regeln. Das betrifft aber nicht Behörden, sondern Verträge mit Pirvatpersonen oder Unternehmen, z. B. Energieversorger, etc.
Ansonsten gilt: Hauptsache die Post erreicht Sie, egal ob diese bei Ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz zugestellt wird.
LG Hilde
Hallo hab_ne_frage;
m. E. nein
MfG
Stefan Seidel