Ist es möglich, den Beraterschein, der normalerweise für Rechtsberatungen von sozial Schwachen vergeben wird, für andere Beratungen zu verwenden? Konkret geht es darum, einen Sprachmittler für seine Dienste zu vergüten.
Schon vorab Herzlichen Dank für Eure Antworten!
Ist es möglich, den Beraterschein, der normalerweise für
Rechtsberatungen von sozial Schwachen vergeben wird, für
andere Beratungen zu verwenden?
Nein. Für den Beratungsschein muss ein Antrag gestellt werden. Darin ist der Zweck anzugeben.
Außerdem gibt es keine Beratungsscheine für sozial Schwache. Voraussetzung für Hilfe aus öffentlicher Kasse für die Beratung durch einen Rechtsanwalt ist fehlendes ausreichendes Einkommen/verwertbares Vermögen. Sozial Schwache als Bezeichnung von Menschen, die über wenig Geld verfügen, halte ich für eine üble sprachliche Entgleisung.
hi
rechtsberatungsscheine dürfen nur von rechtsanwälten benutzt werden
und die ausstellende behörde - hier amtsgericht -
werden auch nur einen rechtsanwalt bezahlen. sonst ist betrug.
RBS sind auch nicht immer völlig kostenlos,
meist muss du 10 € unkosten betrag leisten, ausser du hast gar keine finanzen,
so unter 40 € einkommen.
in RBS muss konkrete beratungskkausale begründung beschrieben werden,
welche dann konkret vom RA erörtert und dir erklärt werden,
fragen darüber hinaus werden meist von RA nicht beantwortet oder wie auch immer
hi
rechtsberatungsscheine dürfen nur von rechtsanwälten benutzt
werden
und die ausstellende behörde - hier amtsgericht -
werden auch nur einen rechtsanwalt bezahlen. sonst ist betrug.
RBS sind auch nicht immer völlig kostenlos,
meist muss du 10 € unkosten betrag leisten, ausser du hast gar
keine finanzen,
so unter 40 € einkommen.
Die sogenannten Berechtigungsscheine für Beratungshilfe, die von den Amtsgerichten ausgestellt werden, sind in der Tat nur dafür da, die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes zu entlohnen. Es steht auch meiner Meinung nach auf den Scheinen drauf, zur Vorlage beim Rechtsanwalt.
Beim Anwalt hat man in diesen Fällen einen Eigenanteil von 15 € zu zahlen,unabhängig vom Einkommen. Dieser kann erlassen werden, muss aber nicht. Das kommt immer auf den Anwalt an.
in RBS muss konkrete beratungskkausale begründung beschrieben
werden,
welche dann konkret vom RA erörtert und dir erklärt werden,
fragen darüber hinaus werden meist von RA nicht beantwortet
oder wie auch immer
Nein der Schein kann nur zur Rechtsberatung genommen werden kann aber auch vom anwalt wo du dich beraten lassen möchtest beim Gericht für dich beantragt werden