Behörden verwechseln iban Nummern

es hat sich eine Überzahlung der Mittagessen Beitragszahlungen ergeben. Wir haben an die Stadt Zuviel Schul Mittagessengebühren bezahlt.

Ich habe mit der Sachbearbeiterin telefoniert ausdrücklich erwähnt, die Rückzahlung nicht auf meine alte Konten zu überweisen . Die haben nämlich da 2 gespeichert.

Bitte schreiben Sie mir das als E-Mail, meinte sie und sie würde es ab ändern.

Und das sie das Zuviel überwiesene Geld auf das Konto XY überweisen wird. Sie haben es trotzdem auf das alte Konto geschickt wo ich das Geld nicht abheben kann. Nun ist das Geld blockiert!

Obwohl ich ausdrücklich es einmal telefonisch und einmal schriftlich thematisiert hatte.

Wie sind hier meine Rechte?

Guten Abend Hiva,

hierzu zwei kurze Nachfragen:

Das alte Bankkonto existiert noch und Du/Ihr seit Inhaber?

Wodurch wurde das Geld auf den Konto den blockiert?

Dein,
Ebenezer

Hi

das eine Konto ist von der Bank gesperrt, weil sie ihren (Rück-)Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist

Gruß h

Ich bin überschuldet bin bei einem Schuldnerberater und ich darf keine Gläubiger mehr bedienen. Er sagte nirgendwo mehr Schulden ab bezahlen auch nicht auf dem Konto das im soll ist.

Also ist das Konto auf dass das Geld eingezahlt wurde durch einen Deiner Gläubiger gepfändet?

In dem Fall sieht es erstmal so aus, dass der Betrag an den Gläubiger ausgezahlt wird der das Konto gepfändet hat und so wenigstens einen Teil der Schulden die Du produziert hast, beglichen wurde.

Was der Schuldnerberater meint, ist dass Du keinen Gläubiger mehr freiwillig Geld geben darfst, weil Dir dies in einem Insolvenzverfahren als absichtliche Benachteiligung der anderen Gläubiger ausgelegt werden könnte (Anton Schlecker lässt grüßen).
Da sich der Gläubiger das Geld aber durch eine Zwangsmaßnahme gesichert hat, ist das erstmal unschädlich.

Sollte im weiteren Verlauf des Verfahrens ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, könnte der Insolvenzverwalter (nicht Du) ggf. einen Fall von inkongruenter Deckung nach § 131 InsO geltend machen und die Zahlung anfechten. Dann müsste der Gläubiger den Betrag an den Verwalter erstatten, der den Betrag dann nach Abzug der Verfahrenskosten an alle Gläubiger verteilt.

Zu der Frage nach Deinen „Rechten“:

  • gegenüber der Stadt:
    Keine. Auch wenn sie das Geld nicht auf das von Dir erbetene Konto überwiesen hat, ist es trotz der Überweisung auf das gepfändete Konto in Deinen Machtbereich gelangt. Das Du überschuldet bist und das Konto gepfändet wurde und das Geld an einen anderen Gläubiger ausgezahlt wird, ist nicht der Fehler der Stadt.

  • gegenüber dem Gläubiger / Gerichtsvollzieher der gepfändet hat:
    Keine, sofern die Pfändung zurecht erlassen wurde. Zur Rechtmäßigkeit der Pfändung konnte ich dem Sachverhalt nichts entnehmen.

  • gegenüber der Bank bei der das gepfändete Konto liegt:
    Sofern noch nicht geschehen, könntest Du bei der Bank beantragen das Konto, als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zu führen. Dadurch würde monatlich ein bestimmter Betrag gesichert werden, der nicht gepfändet werden kann und der Sicherung Deines Lebensunterhaltes dient.
    Nach deutschem Recht darf jeder Verbraucher maximal ein P-Konto haben. Sollte Dein zweites Bankkonto bereits als P-Konto geführt werden, scheidet diese Möglichkeit aus.

  • gegenüber der Gesamtheit Deiner Gläubiger:
    Du hast das Recht arbeiten zu gehen, Deine Lebensgewohnheiten einzuschränken und Dich solange abzustrampeln bis Du Deine Schulden beglichen hast.

Ich hoffe das hilft Dir weiter.

Dein,
Ebenezer

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:trophy:

Ein Traum von einem Beitrag. Da blitzt der alte Geist von wer-weiss-was wieder auf. Vielen Dank!

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Ist das was positives :see_no_evil: hier kommen wirklich die besten Antworten.

Die Antwort von @Ebenezer_Scrooge ist vollständig, selbsterklärend und absolut zutreffend.

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Dieses Forum heisst nicht „Du-bekommst-Deine-Wunsch-Antwort“ sondern „wer-weiss-was“.
Also nicht „wünsch-dir-was“, sondern „so isses“.

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