Hallo,
bei behördlichen Vorgängen wird eine Akte angelegt, hier z.B. Akte Beistandschaft im Jugendamt. Auch wurde aus meinem Bestand Gerichtsvorgänge kopiert. Da ich die verwendeten Daten wegen persönlichem Datenschutz gerne wieder bei mir haben möchte,
hätte gerne gewusst, wann die Akte nach Beendigung des Vorgangs gelöscht wird, bzw. ob ich die Akte oder Auszüge hieraus zurückbekommen kann.
Soviel ich weiß bleibt die Akte 3 Jahre erhalten. aber genau weiß ich es auch nicht. LG
Die Frage nach Löschungsterminen stellst Du am besten bei dem Datenschutzbeauftragten des betreffenden Amtes, da ich von hier aus nicht die Rechtsgrundlagen beurteilen kann.
Gruß
Ice 'n Heart
Hallo,
Auszüge bekommen nützt Dir ja nichts, dabei werden nur Kopien erstellt.
Wie lange Akten gelagert werden steht in der Aktenordnung die für die jeweilige Behörde gültig ist, bei Landesbehörden Landesaktenordnung, bei Bundesbehörden Bundesaktenordnung. Findet man bestimmt auch im Internet.
Hallo,
Da ich die verwendeten Daten
wegen persönlichem Datenschutz gerne wieder bei mir haben
möchte,
hätte gerne gewusst, wann die Akte nach Beendigung des
Vorgangs gelöscht wird, bzw. ob ich die Akte oder Auszüge
hieraus zurückbekommen kann.
DANKE DIR. Gruß
DANKE DIR Gruß
BESTEN DANK Gruß
Soviel ich weiß bleibt die Akte 3 Jahre erhalten. aber genau
weiß ich es auch nicht. LG
Hi,
Du kannst die Akte nach Vorgangsende auf schriftlichen Antrag (evtl. mit Begründung) zurückfordern. Am besten einige Tage vor Vorgangsende, damit die Akten nicht gelöscht bzw. vernichtet werden.
DANKE FÜR DIE INFO. Gruß
Hallo,
Ihre Schilderung des Sachverhalts ist leider sehr „dünn“. Um Ihnen seriös helfen zu können, müsste bekannt sein:
In welcher Funktion fragen Sie an?
- Sind Sie Betroffene®?
- Sind Sie Elternteil / Vormund / Anwalt?
- …?
Wie es zu den durchgeführten Kopien?
Den Begriff „persönlicher Datenschutz“ gibt es nicht - was verstehen Sie darunter (sprich: worum geht es konkret?)
Wieso sind Sie im Besitz von behördlichen Akten?
Mit anderen Worten: liefern Sie bitte mehr Details über den Sachverhalt, anderenfalls laufen Sie Gefahr, fehl- oder gar nicht informiert zu werden.
Gruß
FG
hallochen,
das mit den behörden ist so ne sache, wenn erst einmal eine akte gemacht worden ist dann wird diese i.d.R auch aufbewahrt. sie können die beistandschaft beim j a selber schriftlich wieder für beendet erklären, wenn sie das nicht tun so bleibt die vollmacht offen. sie können zum amtsgericht gehen da wo die verhandlung wegen ihrer sache geführt worden ist und die gerichtssekretärin bitte ihnen ihre persönliche unterlagen zu geben, sie bestätigen schriftlich den erhalt dieser und geben der oder dem gerichtssekretärs ein schreiben für ihre akte welches besagt das sie ihre unterlagen nur für die notwendigkeit dieses falles zur verfügung gestellt haben und nun da diese sache beendet ist sie ihre unterlagen wieder an sich nehmen und kopien oder sonstige vervielfältungen untersagen. so.ihre akte, die ja bereits einen aktennummer , bzw.ein aktenzeichen hat bleibt bestehen. ob sie nun auf diesem wege ihre unterlagen bekommen weiss ich nicht. dem j a können sie auch ein schreiben geben in dem drinne steht das sie mit der weitergabe von ihren unterlagen Nicht einverstanden sind da dies ihr privates bzw.persönliches eigentum darstellt. wie diese dann das ganze handhaben weiss mann nicht. daten werden gerne gesammelt und aufbewahrt, so ist es halt bei jedem antrag. so, mehr weiss ich leider nicht, hoffe ihnen ein wenig geholfen zu haben. alles gute.
frage verbraucherzentrale
hallo,
sorry, zum thema beistandschaften kann ich nichts konkretes beitragen. was ich aber sagen kann: es gibt immer feste gesetzliche regelungen, wie lange was aufzubewahren ist. wenn nichts dezidiertes greift, greift das archivgesetz.
bin mir aber sicher, in der jugendhilfe / beistandschaft gibt es konkrete regelungen - die behörde müsste darüber auf nachfrage auch auskunft erteilen.
also, mein tipp: dort nachfragen, schriftlich am besten. dann gibt’s auch was schriftliches zurück, und das ist überprüfbar bzw. ggf. nötigenfalls auch „widersprechbar“.
viel glück!
Hallo,
weiß leider nicht,wie das zu bewerkstelligen ist.
Bayerischen Datenschutzbeauftragten fragen: http://www.datenschutz-bayern.de/
MfG
KKl
Hallo,
bei behördlichen Vorgängen wird eine Akte angelegt, hier z.B.
Akte Beistandschaft im Jugendamt. Auch wurde aus meinem
Bestand Gerichtsvorgänge kopiert. Da ich die verwendeten Daten
wegen persönlichem Datenschutz gerne wieder bei mir haben
möchte,
hätte ich gerne gewusst, wann die Akte nach Beendigung des
Vorgangs gelöscht wird, bzw. ob ich die Akte oder Auszüge
hieraus zurückbekommen kann.
Hallo,
einfach Rückgabe und/oder Löschung bei der betreffenden Behörde verlangen (schriftlich), dann hast Du Anspruch auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid innerhalb angemessener Frist (ca. vier Wochen) falls die Behörde etwas dagegen haben sollte (ich wüsste aber nicht warum)
Gruß
Hans
Danke für die Antwort. Das Amt teilt mir mit, dass die Akte noch 10 Jahre im Amt verbleiben muss. Keine Ahnung ob diese Mitteilung eine Grundlage hat. Besten Gruß.
Soviel ich weiß bleibt die Akte 3 Jahre erhalten. aber genau
weiß ich es auch nicht. LG