Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zu den Löschungsfristen im Behördenführungszeugnis.
Ich habe einige Einträge im Bundeszenralregister:
1.8.2003 wurde ich wegen gründung einer Scheinfirma zu einer Geldstrafe von 45 Tagesagessätzen verurteilt nach dem Jugendstrafgesetzbuch,
am 30.11.2006 geldstrafe,
am 13.02.2007 geldstrafe,
am 28.03.2007 geldstrafe,
die drei wurden zusammengefasst
am 30.11.2007 zu einer gemeisamen geldstafe 65 ts. das delikt war vorsätzliches fahren ohne fahrerlaubnis.
dazu kam
am 17.12.2007 ein delikt der Gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung geahndet mit 6 mon freiheitstrafe ausgesätzt zur Bewährung bis 16.12.2009.
nun brauche ich ein Behördenführungszeugnis Belegart 0.
im Führungszeugnis ist die Strafe wegen den Scheinfirmen nicht enthalten die Frage ist ob sie im Behördenführungszeugnis aufgeführt ist?
Gelten die Löschungsfristen für das Behördenfz genau so wie für das „normale“ Führungsz?
Vielen dank im voraus