Ich hatte vor Kurzem ein kleines Malheur im Straßenverkehr. Ich bin mit einem Radfahrer zusammengestoßen. Allerdings nur leicht und es außer ein paar Dellen auf der Motorhaube nichts weiter passiert.
Die Polizei wurde eingeschaltet und alles geht nun seinen Gang… Ich glaube allerdings, dass es ein Fehler war, die Polizei zurufen, da nun wahrscheinlich ein Bußgeldverfahren auf mich zu kommt…
Meine Frage ist jetzt, ob ich noch mit einer Strafanzeige o.ä. rechnen muss und ob das Bußgeld oder die Straftat im „großen“ Führungszeugnis (Behördenführungszeugnis) erscheinen wird…
Hallo!
Um da überhaupt erst einmal eine Vermutung zu äußern, müßtest du schon sehr viel detailierter beschreiben was vorgefallen ist. Grundsätzlich ist es richtig in einem solchen Fall die Polizei einzuschalten - allein schon aus versicherungstechischen Gründen. Was den Unfallhergang angeht gibt es ja nun unzählige Möglichkeiten - letztlich stellt sich die Frage, wer Schuld ist und warum?! Am besten informierst Du Dich schon mal hier über die verschiedenen Möglichkeiten der Eintragungen: http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_257944/DE/T…
Danke schon mal für deine Antwort.
Auf der Seite vom Bundesjustizamt habe ich bereits nachgesehen. Dort finde ich jedoch keinerlei ausführliche Informationen bezgl. meines Problemes. Laut Polizei bin ich komplett schuld, für mich unmissverständlich:
Der Fahrradfaher fuhr erst auf der gleichen Straße, wie ich. Hat mich dann gesehen, wollte nicht warten, da ein Auto auf seiner Seite stand und er hätte warten müssen.
Da er wohl mein Blinken übersehen hat, dachte er, ich fahre weiter und ist dann einfach auf dem Gehweg rechts am stehenden Auto vorbeigefahren und dann mit mir zusammengestoßen, weil ich auf einen Parkplatz abbiegen wollte.
Wenn der Radfahrer nicht verletzt wurde, liegt wohl keine Straftat vor, AUßER: Einschlägige Paragraphen §315ff StGB sprich Trunkenheit im Straßenverkeht, gefährlicher Eingriff, pp…
Bei der kleinsten Verletzung des Radfahrers besteht der Verdacht einer Straftat gemäß StGB, zumindest fahrlässige Körperverletzung ist beim Verkehrsunfall mit verletzter Person immer gegeben. Das Delikt wird allerdings nur verfolgt, wenn der Geschädigte einen Strafantrag stellt, sprich an der Strafverfolgung interessiert ist.
In einem Führungszeugniss stehen niemals nie Ordnungswidrigkeiten. Straftaten stehen auch nur im Zeugnis, wenn diese Verfahren nicht eingestellt worden sind.
Von daher alles gut, Grüße aus Hamburg
PS: Wenn das ganze in Hamburg stattfand, sag mal die ersten zwei Blöcke des polizeilichen AKtenzeichens… die kann ich ganz gut deuten…
Hallo,
Bußgelder erscheinen darin nicht.
Möglicherweise wird ein Strafverfahren eingeleitet wegen Sachbeschädigung. Falls der fahrradfahrer verletzt wurde auch wegen Körperverletzung. Falls es zu einer Verurteilung kommt, was aber nicht sein muss, KÖNNTE das im Zeugnis auftauchen. Keine Ahnung. Das ist strafrecht und kein verkehrsrecht.
Das ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung im Sinne der entsprechenden Vorschriften.
Da musst du schon mal etwas mehr preis geben. Eine Strafanzeige könnte noch wegen fahrlässiger Körperverletzung auf dich zukommen. Allerdings nur wenn der Radfahrer verletzt ist und es beantragt.
Wie es mit dem Führungszeugnis aussieht kann ich nicht genau sagen, aber es handelt sich hier um einen Verkehrsunfall und nicht um eine Straftat. Daher denke ich, dass es nicht auftaucht. Es sei denn er wäre vorsätzlich herbei geführt worden.
ich will jetzt nicht den Spielverderber spielen… aber sollte der Radfahrer verletzt worden sein, hat er noch bis 3 Monate nach dem Unfalltag Zeit, um einen Strafantrag zu stellen. Wenn er dir aber gesagt hat, dass alles gut ist, sei erleichtert…
Das hier kommt auf dich zu :
„“„Sie bogen ab, ohne einen in entgegenkommender/gleicher *) Richtung geradeaus weiterfahrenden Radfahrer durchfahren zu lassen.
Es kam zum Unfall.
§ 9 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 40 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG“""
85 €, 2 Punkte, kein Fahrverbot… wenn er nicht verletzt ist…
wenn der Radfahrer bei diesem Verkehrsunfall nicht verletzt wurde, liegt somit auch keine fahrlässige Körperverletzung vor (allerdings besteht die Möglichkeit, dass sich der Radfahrer auch nächträglich noch als verletzt meldet).
Ein Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort liegt nach der Schilderung des Sachverhalts auch nicht vor.
Somit keine Straftat und damit auch keine Eintragung im Bundeszentralregister (für Straftaten).
Wenn der Radfahrer doch verletzt wurde und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet wird, ist die Eintragung im Bundeszentralregister dennoch unwahrscheinlich, da diese Eintragung erst vorgesehen ist bei Urteilen mit Geldstrafen von Tagessätzen ab 90 Euro (wenn Ersttäter!).
Was ein mögliches Verwarngeld angeht, ist nach dem Bußgeldkatalog mit € 35,- zu rechnen und im Regelfall keine Punkte.
Die aufnehmenden Polizeibeamten sollten aber eigentlich etwas zu den Konsequenzen für den Verursacher gesagt haben…
hallo,
hier kann ihnen, denke ich, ein rechtsanwalt besser weiterhelfen. ich denke, dass es zu keiner straftatverfolgung kommen wird, da es sich, wie sie schon schreiben, um ein busgeldverfahren handelt. ob es dabei allerdings zu einem eintrag ins behördenführungszeugnis kommen wird, weiss ich nicht. wenn man seinen fehler einsieht gibt es vielleicht einen vergleich und dann ist die sache meistens vom tisch. ich bedaure, dass ich keine bessere auskunft geben konnte.
Hallo,
es kommt darauf an, ob der Radfahrer verletzt worden ist oder nicht. Wenn er nicht verletzt wurde, droht ein Bußgeld (ab 40 Euro), sonst Verwarnung mit Verwarnungsgeld. Bei Bußgeld wird die Tat im Verkehrszentralregister eingetragen, nicht aber im Strafregister. Nur Eintragungen in das Strafregister haben Auswirkungen auf das Führungszeugnis.
Bevor ich dir eine richtige Antwort geben kann müsstest du doch genauer beschreiben wie und was genau passiert ist. Zum beispiel ob es deine schuld war oder ob der Radfahrer verletzt wurde.
Je nach dem der Fall ausgelegt wird, aber normale Bußgelder stehen da nicht trinn. Hab jede menge FZ´s gesehen (von den Mitarbeitern), und da steht sowas nicht trinn.