Hallo.
MÜSSEN, Behördengänge/-anfragen etc. während längerer Krankschreibung trotzdem erledigt werden?
Danke für Antworten.
((Was während einer Krankschreibung erlaubt ist, ist bekannt. Bitte nur obige Frage, falls möglich, beantworten.))
Hallo.
MÜSSEN, Behördengänge/-anfragen etc. während längerer Krankschreibung trotzdem erledigt werden?
Danke für Antworten.
((Was während einer Krankschreibung erlaubt ist, ist bekannt. Bitte nur obige Frage, falls möglich, beantworten.))
Hallo,
zumindest muss den Behörden bekannt gemacht werden, daß man krank ist und evtl. Fristen nicht rechtzeitig nachkommen kann.
Sollte man aufgrund der Erkrankung nicht in der Lage sein, zu telefonieren, kann man dies auch durch eine andere Person erledigen lassen.
Grüße
miamei
Hi
kommt drauf an - wer will was von wem?
Wenn die Behörde will, dass man vorbeikommt: auf Krankschreibung verweisen und um neuen Termin bitten.
Wenn ich was von Behörde will und in der Lage bin, hinzugehen: dann geh ich hin - ist schließlich eine Möglichkeit (außer Urlaub) Behördengänge quasi bezahlt zu bekommen (man müsste ja sonst frei machen).
Gruß
HaWeThie