Hallo zusammen,
angenommen der vom Amtsgericht festgelegte Vormund eines Kindes (Kind 15 Jahre, geistig und körperlich normal entwickelt) verstirbt.
Ein Verwandter (Onkel) erklärt sich bereit (das Kind ist auch einverstanden) mit seiner Verlobten die weitere Vormundschaft zu übernommen. Beide sind berufstätig und haben bereits eine größere Wohnung für 3 Personen angemietet.
Wo fängt das Paar seinen Behördengang an? Beim Jugenamt oder beim Amtsgericht? Was ist zu beachten?
Danke & Gruß
Phillyboy