Hallo,
eine Behörde möchte ein Auto unter Zuhilfenahme eines Hundes durchsuchen. Der / Die Fahrer/in ist nachweislich Allergiker/in und würde in diesem Auto starke Symptome bekommen, die eine sichere Weiterfahrt unmöglich machten.
Abgesehen von der medizinischen Realität: hat er / sie die Möglichkeit das Betreten des Innenraums durch den Hund zu verhindern?
lass deine drogen einfach zuhause owT
owT
Moin,:
Der / Die Fahrer/in ist nachweislich
Allergiker/in und würde in diesem Auto starke Symptome
bekommen, die eine sichere Weiterfahrt unmöglich machten.
uih, ich glaube, dann würen in den einschlägigen Kreisen die Allergierate explosionsartig nach oben schnellen.
Vergiss es.
Gandalf
Hallo,
im Bereich des Strafrechtes gibt es sowas nicht…siehe das Gesetz über die Ausbüng von Unmittelbarem Zwang durch Vollzugsbeamte…
Hallo,
wenn die Durchsuchung gerechtfertigt ist, dann wird sie gemacht, unabhängig von einer Allergie des Fahrers. Allerdings könnte man der Maßnahme widersprechen bzw. bei Durchsuchung nach der StPO eine richterliche Anordnung verlangen.
Gruss
Iru
Hallo FAQ1129,
verstehe ich das richtig, dass du der Meinung bist jeder Allergiker würde Drogen transportieren? Oder wolltest du damit ausdrücken dass es gar keine Allergiker gibt, sondern das wären alles Drogenabhängige oder Dealer?
Natürlich hört sich das erstmal nach einer Ausrede an. Aber trotzdem kann ich mir gut vorstellen dass es tatsächlich mal vorkommt, dass jemand zwar eine Allergie gegen Hundehaare hat, aber trotzdem keine Drogen transportiert.
Genauso wie wahrscheinlich die Großzahl der Verbrecher behauptet „Ich bin unschuldig“, bedeutet das doch auch nicht das jeder der sagt „Ich bin Unschuldig“ auch ein Verbrecher ist.
Also meiner Meinung nach sollte man mit so Aussagen wie „lass deine Drogen einfach zuhause“ sehr zurückhaltend sein.
Gruß
N.N
Hi,
FAQ1129 wollte damit nur sagen, dass viele, die sich wirklich des BTM-Besitzes schudig gemacht haben, im Fall einer Durchsuchung mit dem Hund plötzlich Tierhaar-Allergiker sind.
Ich denke, wenn einem Tierhaarallergiker tatsächlich in eine solche Situation gerät und sich nichts zu Schulden hat kommen lassen, sollte er diese Durchsuchung über sich ergehen lassen. Jedoch anschließend die Wiederherstellung des Fahrzeug im Urzustand verlangen. Sofern ich recht informiert bin, muss das Fahrzeug bei negativer Durchsuchung komplett wiederzusammengebaut und in dem Fall auch von Tierverschmutzungen gereinigt übergeben werden.
Grüße,
Tina
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Hallo,
…siehe das Gesetz über die Ausbüng von Unmittelbarem Zwang durch
Vollzugsbeamte…
was hat das UZwG mit einer Durchsuchung zu tun?
Gruss
Iru
…siehe das Gesetz über die Ausbüng von Unmittelbarem Zwang durch
Vollzugsbeamte…
was hat das UZwG mit einer Durchsuchung zu tun?
Und woraus sollte sich die Bundeszuständigkeit ergeben?
Hallo,
Und woraus sollte sich die Bundeszuständigkeit ergeben?
die wäre denkbar, wenn die Durchsuchung durch die Zollverwaltung stattfände.
Gruss
Iru
die wäre denkbar, wenn die Durchsuchung durch die
Zollverwaltung stattfände.
Weiß ich doch 
Mir gings nur darum darzustellen, dass ein Verweis auf Bundesrecht aufgrund der ganz überwiegenden Länderzuständigkeit im Gefahrenabwehrrecht (bei Strafverfolgung wäre es ja ohnehin die StPO) unsinnig ist.
Gruß
Dea
Hallo,
Weiß ich doch 
hätte mich auch gewundert, wenn es anders wäre 
Mir gings nur darum darzustellen, dass ein Verweis auf
Bundesrecht aufgrund der ganz überwiegenden
Länderzuständigkeit im Gefahrenabwehrrecht (bei
Strafverfolgung wäre es ja ohnehin die StPO) unsinnig ist.
wohl wahr… die Beiträge oder Verweise manch eines Users in Sachen Recht sind häufig recht sinnfrei.
Gruss
Iru
Servus, djtrulla,
wenn ein Hund sein Geschäft im Auto verichten würde - was sie nicht tun - okay.
Aber du wirst wohl kaum durchsetzen können, daß in Zukunft Polizei oder Zoll bei der Kontrolle einen Staubsauger oder gleich eine Reinigungskraft mitführen müssen.
Etwas praxisfern, oder?
Gruß manu
Guten Abend,
haben Sie Ihren Nickname verstanden?
„… und antworte nicht in der Du-Form…“
Naja.
Es geht hier um eine rein hypothetische Frage, hervorgerufen durch eine Reportage über osteuropäische Mitbürger am Grenzübergang zur Schweiz. Dort wird gerne auch nach anderem gesucht.
Moin,
Sofern ich recht informiert bin, muss das
Fahrzeug bei negativer Durchsuchung komplett
wiederzusammengebaut und in dem Fall auch von
Tierverschmutzungen gereinigt übergeben werden.
da würden mich jetzt aber konkrete §§ interessieren.
Vor vielen Jahren kamen wir nämlich mal von einem Arbeitseinsatz einer Jugendorgsnisation nach Hause, wir waren dabei, ein altes Haus zu einer Begegnungsstätte herzurichten, waren völlig platt und hatten den Kofferraum voller Werkzeug wie Apitzhacken, Schaufeln etc.
Wir kamen in eine Kontrolle und mussten sowohl alles Werkzeug, als auch den Beifahrersitz rausnehmen.
Nach der negativen kontrolle wünschten uns die Herren einen schönen Tag und fuhren davon. Auf die Frage, wie wir den Beifahrersitz wieder ins Auto kriegen und befestigen sollten, meinten sie lapidar, daß wäre unser Problem.
Gandalf