Hallo liebe Fachleute des öffentlichen Rechts.
Ich hätte da mal eine Frage:
Muss die schriftliche Mitteilung einer öffentlichen Stelle (Behörde, Krankenkasse, Rentenvers, Krankenvers, Ämter jeder Art, Gerichte etc.) stets die Grundlage ihrer Nachricht, ihres Bescheides angeben (Rechtsnormen auf der diese Nachricht fußt)?
Wenn „ja“: wo bitte ist das unmißverständlich geregelt (Rechtsnorm)?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Bard
Hallo liebe Fachleute des öffentlichen Rechts.
Auch Hallo
Ich hätte da mal eine Frage:
Muss die schriftliche Mitteilung einer öffentlichen Stelle
(Behörde, Krankenkasse, Rentenvers, Krankenvers, Ämter jeder
Art, Gerichte etc.) stets die Grundlage ihrer Nachricht, ihres
Bescheides angeben (Rechtsnormen auf der diese Nachricht
fußt)?
Grundsätzlich Ja
Wenn „ja“: wo bitte ist das unmißverständlich geregelt
(Rechtsnorm)?
Im Sozialrecht ist das im § 35 SGB X eindeutig für alle durch das SGB erfassten Behörden geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__35.html
Zu den dort genannten „rechtlichen Gründen“ ist auch immer die Rechtsquelle zu zählen.
Für die übrigen Behörden gibt es - je nach Zuständigkeit - auf Bundes- und Länderebene Verwaltungsverfahrensgesetze, von denen die mir bekannten nahezu gleichlautende Formulierungen haben wie z. B. § 39 VwVfG (Bund)
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Bard
&Tschüß
Wolfgang