Behördenrechnung ohne MwSt weiter an Kunden

Hallo!

Als Unternehmer erhielt ich eine Behördenrechnung (Bußgeldverfahren wegen noch nicht genehmigter Werbeanbringung) ohne MwSt und berechne diese an meinen Kunden weiter.
Darf/soll ich mit 19% MwSt. weiter berechnen? Wenn nicht, kommt ein entsprechender Hinweis auf die Rechnung?

Vielen Dank im Voraus und Gruß,

Christian

Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden. Sie haben ein Bußgeld auferlegt bekommen da Sie eine Werbung angebracht haben für die noch keine Genehmigung erteilt wurde. Und dieses Bußgeld sollen die Kunden bezahlen ???

Ein Kunde zahlt doch in der Regel für eine Leistung die Sie erbracht haben oder eine Lieferung (Gegenstand) den er von Ihnen erhalten hat. Aber doch nicht das Bußgeld welches man Ihnen auf Grund nicht eingehaltener Bestimmungen auferlegt hat. Sollte der Kunde merken dass Sie ihm etwas berechnen dass er gar nicht von Ihnen vertraglich erworben hat, sollte er Sie auf der Stelle wegen Betruges anzeigen.

Oder stellen Sie ihm eine Rechnung aus auf welcher steht „Bußgeld des Unternehmers wegen unerlaubter Anbringung von Werbemaßnahmen vor deren behördlichen Genehmigung“ plus MWST… da Sie mein erster Kunde sind ??? :wink:

Grüße,
majowi