Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden. Sie haben ein Bußgeld auferlegt bekommen da Sie eine Werbung angebracht haben für die noch keine Genehmigung erteilt wurde. Und dieses Bußgeld sollen die Kunden bezahlen ???
Ein Kunde zahlt doch in der Regel für eine Leistung die Sie erbracht haben oder eine Lieferung (Gegenstand) den er von Ihnen erhalten hat. Aber doch nicht das Bußgeld welches man Ihnen auf Grund nicht eingehaltener Bestimmungen auferlegt hat. Sollte der Kunde merken dass Sie ihm etwas berechnen dass er gar nicht von Ihnen vertraglich erworben hat, sollte er Sie auf der Stelle wegen Betruges anzeigen.
Oder stellen Sie ihm eine Rechnung aus auf welcher steht „Bußgeld des Unternehmers wegen unerlaubter Anbringung von Werbemaßnahmen vor deren behördlichen Genehmigung“ plus MWST… da Sie mein erster Kunde sind ??? 
Grüße,
majowi