Behördenrecht

behördlicher Bescheid,…man denkt das kann doch nicht sein, das kläre ich später,…und schon hat man die Frist versäumt, und der Bescheid ist rechtskräftig, auch wenn man ihn als ungerecht empfindet.
Darüber verärgert, habe ich umgekehrt einer Behörde eine Rechnung gestellt, für Nutzung meines Grundstücks, da der öffentliche Verkehr der Gemeinde ein Stück als Straße nutzt.
Es kam Nichts,…2 Jahre. Wird wenn die Gemeinde keinen Einspruch erhebt, dies rechtskräftig ?
Ich muß für nachträgliche Beleuchtung die meinem Grundstück keinen Nutzen bringt, nur für Andere Anlieger, zahlen.
Kann ich da nun aufrechnen?
Freue mich auf hilfreiche und rechtlich begründete Antworten

Moin,

Eine rechtlich begründete kann ich dir nicht liefern, aber eine hilfreiche Frage: worum geht es denn nun ganz genau?

-Luno

Hallo,

eine willkürlich erhobene Forderung, die nie anerkannt wurde gegen einen Gebühren-, Steuer- oder Sonstwasbescheid aufrechnen? Mutige Idee. Versuchen kann man es, wenngleich das natürlich allenfalls (d.h. im besten Falle) Gelächter und anschließende Säumniszuschläge nach sich ziehen wird. Die anschließende juristische Aufarbeitung, wenn man denn darauf wert legt, wird sicherlich gleichermaßen interessant wie kostspielig.

Was der Gesetzgeber zur Aufrechnung meint:
https://dejure.org/gesetze/BGB/387.html

Da es in der Vergangenheit schon mindestens ein Urteil gab, daß einer Behörde (an und für sich keine Person) die Aufrechnung aufgrund von 387 BGB gestattete, kann man das wohl so sehen, daß man auch grundsätzlich auch aufrechnen kann, wenn eine der Forderungen (hier: angeblich) gegen eine Behörde besteht. Gleichartigkeit ist zumindest insofern gegeben, daß Forderungen in Geld und das auch noch in Euro bestehen. Ob die Gleichartigkeit hinsichtlich der Fristigkeit gegeben ist, kann man diskutieren, ist aber vermutlich nicht relevant.

Relevant ist aber, daß Deine Forderung zwar im Raum steht, aber in Sache und Höhe vom angeblichen Schuldner anders gesehen wird. Insofern ist - s.o. - damit zu rechnen, daß die Behörde der Aufrechnung dergestalt widerspricht, daß sie von Dir den aufgerechneten Betrag nachdrücklich einfordert. Wie gesagt: das wird sicherlich interessant, aber voraussichtlich auch teuer.

Gruß
C.

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Hallo Rob Ri,

mach mal.

Wir von der vollstreckenden Zunft erledigen, solche Fälle mit Humor und hohen Gebühren.

Übrigens solltest Du auf Deiner „Rechnung“ (nennen wir sie mal so) Umsatzsteuer ausgewiesen sein, könnte es sein, dass das Finanzamt sich auch noch mit Dir beschäftigen wird.

Dein
Ebenezer

(der, wäre er in Österreich angestellt, den schönen Titel „Executor“ tragen dürfte)

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