Behördenspaß, wann übernimmt der Staatsanwalt ?

Jemand stellt Bauanträge. Es werden immer wieder Unterlagen
der Behörde nachgefordert. Zieht sich so über Jahre…

Der Antragsteller stellt immer weitere Bauanträge.

  • Wohnhaus,
  • Garage,
  • Nebengebäude.

Na ja, es pletschert so vor sich hin - macht nix.

Von einer anderen Behörde erhält der Antragsteller eine
„andere Genehmigung“ und die fordert Toiletten.
Antrag neu an die Baubehörde wegen dem Neubau der
Toiletten…und nunwird die fürchterlich
flott und erklärt per Anruf : keine Genehmigung für die
Toiletten und wenn der Antrag bestehen bleibt, wird
alles abgelehnt…

Moment denken, der Erlaubnisbehörde angeboten, Toilettenwagen
ist ja nach der LBO frei…alles klaro.

Den Antrag für dat Toilettenhaus zurück genommen, fertig.

Ne, doch nich feritg.

Anruf vom Leiter der Baubehörde. Der eine nennt den
Antragsteller einen Querulanten, der andere sabbelt
was von : Bauverhinderungsbehörde. Na ja, Ping-Pong-Spiel
großer Kinder :smile:)

Aber dann kommt es :
der Amtsleiter in Wut : droht an den Toilettenwagen miteinem
Bagger einstampfen zu lassen - weil doch Baugenehmigung
erforderlich…ohne „Bescheid“, aber insbesondere ohne
jedwede Begründung. Und weil er grad dabei ist erklärt er
dem Antragsteller gleich noch eben den persönlichen Krieg
bis ans Ende seiner Dienstzeit.

Nun die Frage :
Ab wann sind Androhungen einer Zwangsräumung eine
Nötigung oder Erpressung der Person…im Sinne
einer solchen Befangenheit, dass diese Ankündigungen
über das zuläßige Maß einer Behördenandrohung
hinaus gehen ?

???
Ich bin ja eigentlich ganz fit in Baurecht und im Strafrecht auch, aber aus Deinem Beitrag werde ich nicht schlau.
Könntest Du den Sachverhalt vielleicht nochmal etwas sortieren?

Die Ankündigung am Telefon zur Zwangsräumung mit dem Bagger
durch das Bauamt - also ohne Bescheid ohne Begründung.
Ab wann geht es in den Bereich der Nötigung pp. ???
Und die Aussage, der ANtragsteller wäre ein Querulant.

???

Ich bin ja eigentlich ganz fit in Baurecht und im Strafrecht
auch, aber aus Deinem Beitrag werde ich nicht schlau.
Könntest Du den Sachverhalt vielleicht nochmal etwas
sortieren?

Nagut, dann sortiere ich mal so wie ich´s eigentlich meinte:

A möchte von der Baubehörde B eine Baugnehmigung ( soweit konnte ich noch folgen).
Was ich auch noch herausgehört habe ist, dass es ein weiteres Laufendes verfahren für A gibt dessen Ausgang relevanz hat für die Baugenehmigung, und das es aus irgendwelchen Gründen mehere Anträge für eine BAugenehmigung gestellt werden.

Warum die Baugenehmigung nicht erteilt wird ist mir bei deinem gestalteten Sachverhalt nicht klar, denn bei rechtmäßigkeit des Bauvorhabens muss die Baugenehmigung erteilt werden.

Aber soweit ich weiß willst Du garnicht wissen wie der Sachverhalt baurechtlich zu beurteilen ist sondern strafrechtlich.
Und strafrechtlich gesehen kann ich nicht erkennen, dass sich B strafbar gemacht hätte.
Eine Nötigung nach §240 StGB ist für mich nicht zu erkennen, auch dürfte eine Beleidigung nach §185 StGB nicht allzuviel erfolg beim Staatsanwalt haben.
Sollte B wirklich mit dem Bagger anrücken kann man über Sachbeschädigung nachdenken.

Für weiteres ist mir der Sachverhalt aber immernoch zu verworren. Tut mir leid.

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Mit einer Strafanzeige dürfte man hier wenig erfolgreich sein. Denkbar wäre allenfalls eine Beleidigung wegen der Beschimpfung als „Querulant“ und ähnlichen Nettigkeiten, was aber nicht allzu schwer ins Gewicht fällt, wenn die Gegenseite dem Beamten auch nichts geschenkt hat.

Was ich mir allerdings überlegen würde, ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter. Die Angelegenheit ist zügig zu bearbeiten und die Unsachlichkeiten sprechen nicht gerade für die erforderliche Professionalität des Beamten.

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