Jemand stellt Bauanträge. Es werden immer wieder Unterlagen
der Behörde nachgefordert. Zieht sich so über Jahre…
Der Antragsteller stellt immer weitere Bauanträge.
- Wohnhaus,
- Garage,
- Nebengebäude.
Na ja, es pletschert so vor sich hin - macht nix.
Von einer anderen Behörde erhält der Antragsteller eine
„andere Genehmigung“ und die fordert Toiletten.
Antrag neu an die Baubehörde wegen dem Neubau der
Toiletten…und nunwird die fürchterlich
flott und erklärt per Anruf : keine Genehmigung für die
Toiletten und wenn der Antrag bestehen bleibt, wird
alles abgelehnt…
Moment denken, der Erlaubnisbehörde angeboten, Toilettenwagen
ist ja nach der LBO frei…alles klaro.
Den Antrag für dat Toilettenhaus zurück genommen, fertig.
Ne, doch nich feritg.
Anruf vom Leiter der Baubehörde. Der eine nennt den
Antragsteller einen Querulanten, der andere sabbelt
was von : Bauverhinderungsbehörde. Na ja, Ping-Pong-Spiel
großer Kinder )
Aber dann kommt es :
der Amtsleiter in Wut : droht an den Toilettenwagen miteinem
Bagger einstampfen zu lassen - weil doch Baugenehmigung
erforderlich…ohne „Bescheid“, aber insbesondere ohne
jedwede Begründung. Und weil er grad dabei ist erklärt er
dem Antragsteller gleich noch eben den persönlichen Krieg
bis ans Ende seiner Dienstzeit.
Nun die Frage :
Ab wann sind Androhungen einer Zwangsräumung eine
Nötigung oder Erpressung der Person…im Sinne
einer solchen Befangenheit, dass diese Ankündigungen
über das zuläßige Maß einer Behördenandrohung
hinaus gehen ?