Sehr geehrte Experten,
Frage betrifft einen Mann (23 Jahre alt, bulgarischer Staatsbürger). Schulabschluss in 2007 in Bulgarien erlangt.
Seit 01.07.2011 besteht eine Anmeldung in Deutschland und Besuch von Deutschkursen bei einer Volkshochschule. Finanzielle Unterstützung über Familie ist zu 100% gegeben damit die Sprache erstmal gut gelernt werden kann. Zurzeit besitzt der Mann die EHIC (Bulgarien).
Nach anfänglichen Informationen stellt sich heraus, dass man eigentlich innerhalb der ersten drei Monate Arbeit finden muss. Nach drei Monaten braucht man anscheinend eine Freizügigkeitsbescheinigung („um sich in Deutschland aufhalten zu können, sonst muss man ausreisen“??!!) und eine der Voraussetzung für diese Freizügigkeitsbescheinigung ist der Krankenversicherungsschutz (ges. Krankenversicherung). Die Krankenkasse sagt aber widerum, dass man erstmal einen Arbeitsvertrag vorlegen muss sonst darf man NICHT versichert werden.Zudem sagt die 115, dass eine Freizügigkeitsbescheinigung für die Arbeitssuche /Arbeitsaufnahme benötigt wird. Zudem besteht die Frage ob Arbeitgeber überhaupt jemand ohne Versicherung und Freizügigkeitsbescheinigung anstellen? Es scheint ein Teufelskreis zu sein und das für EU-Bürger.
Gibt es denn gar keine Möglichkeit denjenigen bei einer deutschen Krankenkasse zu versichern ohne eine Arbeitsstelle (also während der Stellensuche und Deutschkursbesuch)?? Wo sollte man überhaupt anfangen?
VIELEN DANK für jede Information!!
Viele Grüße,
soukdi
