BehördenTeufelskreis?! - BG Staatsbürger

Sehr geehrte Experten,

Frage betrifft einen Mann (23 Jahre alt, bulgarischer Staatsbürger). Schulabschluss in 2007 in Bulgarien erlangt.

Seit 01.07.2011 besteht eine Anmeldung in Deutschland und Besuch von Deutschkursen bei einer Volkshochschule. Finanzielle Unterstützung über Familie ist zu 100% gegeben damit die Sprache erstmal gut gelernt werden kann. Zurzeit besitzt der Mann die EHIC (Bulgarien).

Nach anfänglichen Informationen stellt sich heraus, dass man eigentlich innerhalb der ersten drei Monate Arbeit finden muss. Nach drei Monaten braucht man anscheinend eine Freizügigkeitsbescheinigung („um sich in Deutschland aufhalten zu können, sonst muss man ausreisen“??!!) und eine der Voraussetzung für diese Freizügigkeitsbescheinigung ist der Krankenversicherungsschutz (ges. Krankenversicherung). Die Krankenkasse sagt aber widerum, dass man erstmal einen Arbeitsvertrag vorlegen muss sonst darf man NICHT versichert werden.Zudem sagt die 115, dass eine Freizügigkeitsbescheinigung für die Arbeitssuche /Arbeitsaufnahme benötigt wird. Zudem besteht die Frage ob Arbeitgeber überhaupt jemand ohne Versicherung und Freizügigkeitsbescheinigung anstellen? Es scheint ein Teufelskreis zu sein und das für EU-Bürger.

Gibt es denn gar keine Möglichkeit denjenigen bei einer deutschen Krankenkasse zu versichern ohne eine Arbeitsstelle (also während der Stellensuche und Deutschkursbesuch)?? Wo sollte man überhaupt anfangen?

VIELEN DANK für jede Information!!

Viele Grüße,
soukdi

Hallo,

mit der Vorlage eines Arbeitsvertrages kann man bei jeder gesetzlichen Krankenversicherung Vesicherungsschutz beantragen, da die Krankenversicherung übe den Lohn bezahlt wird.
Wie soll man eine Krankenversicherung bezahlen, wenn man kein Einkommen hat? Also erst der Arbeitsvertrag, dann die Krankenversicherung.

LG:smile:

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Was ist wenn man keine Arbeit innerhalb der ersten drei Monaten findet/sucht, da man erstmal sich auf Sprache lernen konzentriert? Was passiert dann nach dem dritten Monat für EU-Bürger wenn man nur Deutschkurse besucht, aber keine Arbeit, keine Versicherung, keine Freizügigkeitsbescheinigung hat…??

Viele Grüße,
soukdi

Guten Tag,

Hallo,

wenn ich mich mit dem Gedanken beschäftigen würde in ein anderes Land auszuwandern, dann würde ich sofort einen entsprechenden Sprachkurs absolvieren, bevor ich dies in die Tat umsetzen würde.

Gruß Merger

Hallo,

Nach anfänglichen Informationen stellt sich heraus, dass man
eigentlich innerhalb der ersten drei Monate Arbeit finden
muss.

Genau so ist es. EU-Bürger können nach dem FreizügG/EU die Freizügigkeit in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass sie ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis hier wohnen und arbeiten können. Die Anmeldung bei dem EMA reicht in der Regel. Auch für die Arbeitssuche gilt die Freizügigkeit, aber nicht auf Dauer. Nach 3 Monaten muss der EU-Bürger einen Grund haben, sich tatsächlich auf die Freizügigkeit zu berufen (also er oder seine Familienangehörigen haben Arbeit gefunden); kann er das nicht, so wird er für seinen weiteren Aufenthalt als ganz normaler Ausländer behandelt, d.h. er muss eine AE beantragen, eine Krankenversicherung nachweisen und den KLebensunterhalt bestreiten können.

Nach drei Monaten braucht man anscheinend eine
Freizügigkeitsbescheinigung („um sich in Deutschland aufhalten
zu können, sonst muss man ausreisen“??!!) und eine der
Voraussetzung für diese Freizügigkeitsbescheinigung ist der
Krankenversicherungsschutz (ges. Krankenversicherung).

Nicht ganz richtig. Da freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger in Deutschland keiner AE bedürfen, dies aber nicht allen bekannt ist, so können sie (oft nur auf Anfrage) diese Freizügigkeitsbescheinigung bekommen. darin steht lediglich, dass der Inhaber freizügigkeitsberechtigt ist und keiner AE bedarf.

Zudem sagt die 115, dass eine
Freizügigkeitsbescheinigung für die Arbeitssuche
/Arbeitsaufnahme benötigt wird.

Quatsch. Die Freizügigkeitsbescheinigung hat lediglich eine deklaratorische Funktion. Bewerte diese Freizügigkeitsbescheinigung nicht zu hoch, sie ist wirklich nur ein Stück Papier (und ohne Wert für den, der sich mit der Materie etwas auskennt).

Es scheint ein Teufelskreis zu sein und das für EU-Bürger.

Es ist nur für schlecht informierte ein Teufelskreis.

Gibt es denn gar keine Möglichkeit denjenigen bei einer
deutschen Krankenkasse zu versichern ohne eine Arbeitsstelle

Einfach mal zu einer Krankenkasse gehen. Die versichern (fast) jeden, lassen sich das aber auch bezahlen. Aber eigentlich müsste doch die bulgarische KV einspringen.

Schau mal im FreizügigG/EU nach, vielleicht findest du etwas für ihn. Der § 4 dürfte für euch wichtig sein:

http://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/_…

Vielleicht kann auch Tom etwas zur Sache schreiben, er kennt sich mit EU-Recht sehr gut aus.

Gruss

Iru

Hi,

was ist mit einer freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse? Zumindest hat ein Bekannter das mal so gemacht, als er nicht gearbeitet und auch nicht arbeitssuchend gemeldet war. Hat ca. 145 Euro im Monat gekostet (wenn die Einkünfte nicht über 850 Euro mtl. liegen). Er war allerdings Deutscher.

Gruß S (kein Fachmann auf diesem Gebiet)

na das ist ja wirklich mal eine hilfreiche antwort *augen-verdreh*

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Hallo,
wenn der bulgarische Staatsangehörige eingereist ist, um erst einmal die Sprache zu lernen, gilt für ihn § 4 FreizügG/EU. Um hierdurch Freizügigkeit zu erlangen muss er über ausreichende Existenzmittel verfügen. Dies scheint der Fall zu sein, wenn die Eltern ihn unterstützen. Darüber hinaus muss natürlich eine Krankenversicherung vorliegen. Hierzu hast Du ja schon Infos bekommen. Außerdem könnte er bei einer der gesetzlichen Krankenversicherungen nachfragen, ob nicht zunächst ausreichender Krankenversicherungsschutz durch die EHIC besteht. Die Kassen können dies dann entsprechend bestätigen.

Die Pflicht, sich eine Freizügigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen, besteht nicht, denn die Wirkung tritt kraft Gesetzes ein. Die Bescheinigung hat rein deklaratorischen Charakter. Fraglich ist, wozu braucht er die Freizügigkeitsbescheinigung denn überhaupt?

Freizügigkeit zur Arbeitssuche besteht für sechs Monate nach der Einreise. Die Dauer der Arbeitssuche ist im FreizügG/EU nicht geregelt. Im Kommentar zum Ausländerrecht, Rd. Nr. 71, ist eine Frist von sechs Monaten als angemessen festgelegt worden.
Dies trifft auf die Person aber nicht zu, da ja garkeine Arbeit gesucht wird, sondern deutsch gelernt wird.

Sofern er dann deutsch gelernt hat und eine Arbeit in Aussicht hat, muss er bei der zuständigen ZAV eine Arbeitserlaubnis beantragen. Bulgarische Staatsangehörige haben eine eingeschränkte Freizügigkeit.

Letztendlich sei noch angemerkt, dass wenn keine Freizügigkeit bestehen sollte, er zwar nicht rechtmäßig in Deutschland ist, er sich aber trotzdem hier aufhalten darf. Da gibt es leider einen „rechtsleeren“ Raum.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Gruß Maike

Hallo!

Ja seh ich genauso. Bei Rumänen und Bulgaren muss man aber aufpassen, dass da die Übergangsregelungen für den Arbeitsmarktzugang noch gelten.

Da kann es also tatsächlich sein, dass kein Aufenthaltsrecht mehr gegeben ist, wenn kein Zugang zum Arbeitsmarkt besteht, keine selbstständige Tätigkeit ausgeübgt wird, aber sonst nicht genügend Geld da ist. Kommt in der Praxis bei uns relativ häufig vor, oder kam bis Mai 2011 noch relativ häufig vor. Rumänen und Bulgaren sind ja normalerweise etwas weiter weg :wink:

Gruß
Tom

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Hallo!

Wenn die Eltern ausreichend finanzielle Unterstützung geben und eine Krankenversicherung vorliegt, dann ist der Aufenthalt kein Problem. Ob das jetzt eine deutsche oder bulgarische Krankenversicherung ist, ist egal. Die Details zur deutschen KV kenne ich nicht, das muss jemand Anderer beantworten.

In der Praxis ist es meiner Erfahrung nach immer wieder ein Problem, dass die Behörden irgendwelche Dokumente verlangen, die gar nicht Anspruchsvoraussetzung sind, nur mal so allgemein gesagt.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

In der Praxis ist es meiner Erfahrung nach immer wieder ein
Problem, dass die Behörden irgendwelche Dokumente verlangen,
die gar nicht Anspruchsvoraussetzung sind, nur mal so
allgemein gesagt.

leider ist es so. Hab die gleichen Erfahrungen gemacht, nicht nur in Bezug auf aufenthaltsrechtliche Fragen, sondern auch ganz allgemein.

Gruss

Iru