Behördenwillkür?

Mister X wurde der PC wegen angeblicher Raubkopie von mp3 Musik, die die Tochter (17 Jahre alt)gemacht haben soll, zur Sicherstellung beschlagnahmt. Das Verfaren gegen Mr. X wurde amtlich eingestellt. Der Tochter wurde nahegelegt auf den PC zu verzichten und ihn der Behörde zu überlassen, dann würde auch das Verfahren gegen sie fallen gelassen.

Meiner Meinung nach ist das ne glatte Erpressung.

Bin gespannt wie Ihr darüber denkt.

Gruß an alle
Lutz

Die Tochter sollte auf den PC verzichten, dann ist sie aus dem Schneider. Nach der Einstellung kann dann Mister X die Genehmigung verweigern und die Tochter kann sich wieder freuen. :smile:

Die Forderung klingt aber schon dreist!

Bin gespannt wie Ihr darüber denkt.

Hallo Lutz,

das hört sich für mich nicht realistisch an. Ist der Fall wirklich haargenau so gelegen?

Gruß

Phoebe

Hallo,
ianal!
Schau mal ins ‚Gesetz über Urheberrecht‘ und da genauer in die Pragraphen 98 und 99: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html
Da steht drin, dass der Geschädigte auch die Herausgabe des PC verlangen kann.
Wenn er also darauf besteht und dafür im Gegenzug auf andere Strafen verzichtet (oder besser gesagt: auf einen Strafantrag, Raubkopieren ist nämlich außer in Ausnahmenfällen kein Delikt, was der Staat von sich aus verfolgt), ist das keine Erpressung, sondern ein Entgegenkommen.
Gruß
loderunner