Behördenzeugnis

Und worin liegt der Unterschied zwischen dem normalen polizeilichen Führungszeugnis und dem sog. „Behördenzeugnis“ ?
Is da ne Eintragung drin oder is das nur die ausführlichere Form von dem kurz und knapp verfasstem polizeilichen Zeugnis und enthält dieselben Angaben wie im polizeilichen ?
Soviel ich weiss gibt es da doch 2 Arten oder ???

Wer weiss es ?

Mike

Hi Mike,

gemäß Bundeszentralregistergesetz erhalten Behörden zur Erfüllung ihrer
Aufgaben eine „unbeschränkte Auskunft“ nach
§ 32 Abs.3 und 4
Das heißt,die Behörde erhält sämtlich Daten zur Einsicht,die sich in deiner Akte befinden und noch nicht gelöscht sind (sogenanntes "Großes
Führungszeugnis).

Wie zum Beispiel Entzug einer Gewerbegenehmigung (z.B. Gaststätte)…

mfg

Frank

Hi Mike,

gemäß Bundeszentralregistergesetz erhalten Behörden zur
Erfüllung ihrer
Aufgaben eine „unbeschränkte Auskunft“ nach
§ 32 Abs.3 und 4
Das heißt,die Behörde erhält sämtlich Daten zur Einsicht,die
sich in deiner Akte befinden und noch nicht gelöscht sind
(sogenanntes "Großes
Führungszeugnis).

Wie zum Beispiel Entzug einer Gewerbegenehmigung (z.B.
Gaststätte)…

Danke für die Auskunft ! Würde also bedeuten , das ne einmalige Dummheit und Ärger mit der Polizei (Platzverweis), dann in diesem Zeugnis auch zum Vorschein käme oder ? Bsw auch Führerscheinentzug wg.
zu schnellen Fahrens usw… ?

MfG
Mike

Hallo,

keine Angst - nur Straftaten erscheinen im Führungszeugnis.
Ordnungswidrigkeiten (auch Fahrverbote) oder ordnungsbehördliche Maßnahmen (Platzverweis, FE-Entzug durch Behörde) etc. werden dort nicht erfasst.

Gruß
HaWeThie

Das die im normalen polizeilichen Führungszeugnis nicht aufgeführt werden weiss ich, aber es gibt ja das „große“ (auch Behördenzeugnis)
genannt und da stellt sich die Frage was da drin steht ?

Gruß
Mike

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Mike,

das kannst du genau im „Bundeszentralregistergesetz“ nachlesen…
alle Bestimmungen hier zu posten,würde den Rahmen glaube ich sprengen…

Das Gesetz kannst Du beim Einwohner-Meldeamt oder in jeder Stadtbücherei
einsehen…

mfg

Frank