Hallo,
wer kann mir über Anbaubalkone auskunft geben.
Welche Behördlichen auflagen müssen erfüllt werden bei nachtäglich angebrachten Balkonen?
Ich bedanke mich für die Antworten
Paul
Hallo!
Normale Baugenehmigung mit Statik.
Also der erste Ansprechpartner wäre ein Architekt, der anhand von mitgebrachten Bauplänen/Statk des vorh. Gebäudes abschätzt ob es überhaupt machbar ist.
Wobei Anbei-Balkone konstruktiv aufwändiger sind. Freistehende Balkone auf Stützen bis zum Erdboden kann man fast immer nachträglich errichten,weil sie nicht mit dem Gebäude verbunden sind.
Und dann eine Variante auswählt und dann den Bauantrag dafür stellt.
Im Eigenheim ist ja niemand weiter betroffen (Nachbar nur wenn es in Grenznähe wäre).
MfG
duck313
Hallo Paul!
Hallo,
wer kann mir über Anbaubalkone auskunft geben.
Das örtliche Bauamt. Das ist eine Amtsstelle der Stadt oder des Landkreises.
Stelle dort eine fomlose Bauvoranfrage.
Wenn Balkone in der gewünschten Weise nicht genehmigungsfähig sind, hat sich das Ganze dann mit der Voranfrage nämlich schon erledigt.
Welche Behördlichen auflagen müssen erfüllt werden bei
nachtäglich angebrachten Balkonen?
Ob und welche Auflagen es gibt, erfähst du beim Bauamt.
Erst danach macht es Sinn, ggf. einen Archtekten und Statiker mit weiteren Planungen und Berechnungen zu beauftragen.
Absolut richtig, erstmal ganz anonym beim Bauamt anfragen. Wenn dann alles klar ist, sollte man sich über die verschiedenen Arten und ggf. auch Finanzierungsmöglichkeiten von Balkonen informieren.
Die Aktion Pro Eigenheim hilft da gerne weiter, auch mit dieser umfassenden Themenseite zum Thema Balkone:
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