Durch einen Einstellungsbescheid von „Sozialhilfe“ des Sozialamtes Aachen, Erhalt am späten Nachmittag des 14.09.2010, der lediglich auf eine Meinung zum tatsächlich geltenden Gesetz beruht
(Ich bin nach einem Nazi-Überfall Vollinvalide, Rentenempfänger, erhalte aufstockend Grundsicherng), werde ich scheinbar dazu genötigt werden, mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Dieses während der Hohen Feiertage 5771.
Ich bin Chassid, „Familie Nachman“, Mitglied einer jüd. Gemeinde in Jerusalem. Nichtmitglied der jüd. Gemeinde in Aachen. Zumal der dort amtierende Rabbiner (isr. Staatsbürger), der mit zu menen guten Freunden gehört, von den Deutschen Gesetzen nahezu keine Ahnung hat und sich dem auch gegenüber als hilflos zeigt.
Ich hatte das Sozialamt mehrmals auf die Problematik und auf den Vertrag des ZrdJ mit NRW hingewiesen, doch wurde davon keinerlei Notiz genommen.
Frage: Kann mich die Behörde tatsächlich dazu zwingen, an den Hohen Feiertagen goyische Aktivitäten zu unternehmen, zwingen jüdische gesetze zu brechen, dessen Zeit eigentlich mit u. a. den Slichot-Tfillot vollständig zugestopft ist und ich diese und andere „rel.“ Pflichten deswegen dann nicht mehr umsetzen kann?
Bitte Antwort, es eilt, ab dem 01.10.2010 wird weder Miete gezahlt noch erhalte ich etwas zum Leben.
Was kann ich dagegen untenehmen?, damit die Frist der Einstellung zum Lebensunterhalt auf ein realisierbares Datum zur Zur-Wehr-Setzung entsprechend verschoben wird?
Danke und jedem Antwortenden zum Segen,
Chag Samach,
Tom