Der kürzlich Verstorbene hat ein handschriftliches Testament hinterlassen. Verwandte gibt es keine. Eingetragen sind die drei ihn in den vergangenen Jahren zu letzt begleiteten Personen. Eine Vollmacht hat die letzte Person vom Verstorbenen erhalten. Das Testament wurde vom Notar scheinbar nicht entgegen genommen.
Wie ist der weitere Weg von notarieller/staatlicher Seite aus?
Hallo !
Man gibt das Testament beim Nachlassgericht(bei dem zuständigen Amtsgericht) ab und stellt den Antrag auf Testamentseröffnung.
Dann läuft die Sache bereits.
Alles weitere findet sich dann schon.
Man kann aber auch gleich den Erbschein beantragen,statt Testamentseröffnung. Das würde auch über den Notar gehen,aber auch auf dem Amtsgericht zu Protokoll eines Rechtspflegers(ist etwas preiswerter zu haben). Auch dort gibt man dann das gefundene Testament ab.
MfG
duck313