Die Stadtverwaltung reagiert nicht richtig auf den Hinweis auf ein fehlendes Straßenschild. Von einer Vorfahrtsstraße gehen mehrere Seitenstraßen - Sackstraßen ab. Die gesamte Vorfahrtsstraße hat vor jeder Sackstraße ordnungsgemäß das Vorfahrtsschild Nr 306. Kommend von jeder Sackstraße zur Hauptstraße- Vorfahrtstraße steht ein Halteschild Nr 205. Zusätzlich wurde noch eine Sackstraße angebaut. Auch kommend von da steht ein Halteschild Nr 205. Leider fehlt auf der Hauptstraße das Schild Nr 306. Jeder ortsunkundige denkt das da rechts vor links ist. Da kam es kürzlich fast zu einem Unfall. Ich bekam das mit und teilte der Stadt mit, dass dort seit dem Neubau der Sackstraße das Schild fehlt. Ich bekam die Antwort es wurde kontrolliert und da ist ein Schild. Da dort tatsächlich keines ist, fotografierte ich dieses Straßenstück und schickte es an die Stadt. Es ist deutlich sichtbar das da k e i n Schild ist. Wieder bekam ich erneut die Auskunft wie vor. Wie ich erfahren habe, war ich nicht der einzige der sich in der Angelegenheit an die Stadt wandte. Weder Bürgermeister und Amtsleiter kümmerten sich darum. Der zuständige Fachwirt von den ich die dritte Antwort bekam, meinte es brauche da kein Schild und beendete nicht gerade bürgerfreundlich das E-Mail mit den Hinweis er werde nicht mehr antworten. Auch ein Fahrschullehrer sagte das da ein Schild fehlt. Das fehlende Schild gefährdet Verkehrsteilnehmer die nicht ortskundig sind. An welche Behörde kann man sich wenden, die übergeordnet ist wenn die Stadt nicht reagiert??? Für hilfreiche Antworten danke ich im Voraus.
hi,
wie kann es dabei fast zu einem Unfall kommen?
Derjenige, der Vorfahrt zu beachten hat, hat ein Schild.
Derjenige von der Hauptstrasse hatte offenbar schon mehrere Schilder mittlerweile wissen, dass er sich auf einer Hauptstrasse befindet.
Mir fällt nun keine Situation ein, die Zweideutig werden könnte und durch vernünftiges Handeln einen Unfall herbeiführen kann.
grüße
lipi
Deine am Ende stehende Frage, an welche übergeordnete Behörde man sich im Falle eines evtl. fehlendes Schildes wenden kann, irritiert mich.
Weshalb siehst Du da ein Problem? Mag Gründe haben.Machst Du gerade den Führerschein? Oder bist Du ein von Langeweile geplagtes Wesen?
Ich persönlich halte gerade diese Schilderflut an jedem ganz potenziell bestehenden Gefahrenpunkt für „verdummend“ (man verlässt sich auf Schilder und nicht die zur Verfügung stehenden eigenen Sicherungsmöglichkeiten) bzw. sinnlos (weil man irgendwann eben nicht mehr auf jedes von 20 Schildern in einer Nebenstraße achtet).
Es scheint sich ja um eine Wohngegend mit vielen Sackgassen zu handeln. Schrecklich hoher Durchgangsverkehr von Ortsfremden kommt mir da unwahrscheinlich vor.
Behörde weiß ich nicht, aber Du könntest Dich an einen Stadt-/Gemeinderat wenden.
Nimm möglichst einen von der Opposition!
Vielleicht gibt es auch einen Verkehrsausschuß. Dann wende Dich an ein Mitglied dort.
Gruß
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Toller Satz, Dennoch verständlich, was Du meinst!
Soweit ich weiß (Fahrpüfung lange her!) muß es an jeder Kreuzung/Einmündung ein Vorfahrtsstraßen-Schild geben.
Oder es muß ein Vorfahrtsstraße-endet-Schild (quadratisch, gelb/weiß, schwarz durchgestrichen) geben, dann braucht es für die nachfolgenden Kreuzungen/Einmündungen keine Schilder mehr, denn dann gilt rechts vor links.
Echt nicht?
Ein Ortsunkundiger auf der vermeintlichen Vorfahrtsstraße könnte ohne Schild Nr. 306 zurecht(!) auf die Idee kommen, es gelte rechts vor links und könnte bremsen, womit der nachfolgende Ortskundige nicht rechnet und flugs in den Kofferraum des Vordermanns rauscht.
Ich finde das Ansinnen des TE, so wie von ihm dargestellt, berechtigt.
Gruß
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Die örtliche Tageszeitung ist vielleicht auch eine mögliche Anlaufstelle.
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Notfalls an die Aufsichtsbehörde.
Welche das ist, ist von Bundesland zu Bundesland anders - aber du wirst das schon wissen.
Zeichen 306 gibt Vorfahrt bis zum nächsten Wartezeichen oder bis es aufgehoben wird, auch wenn es nicht an jeder Einmündung/Kreuzung wiederholt wird oder die untergeordnete Straße mit einem Wartegebot gekennzeichnet ist.
BGH (Z) VRS 50, 164
Ja, das ist leider wieder ein Beispiel für eine bürgerunfreundliche Antwort auf einen (vermeindlichen) Fehler, den ein Bürger meldet.
Wenn es stimmt, dass man schrieb, es stünde da ein Schild. Dann mag das zutreffend sein, gemeint ist das Schild 306 eine Einmündung vorher und das Schild 205 in der Sackgasse.
Die Antwort ist aber deswegen bürgerunfreundlich, weil sie ja den Kern der Bürgeranfrage gar nicht aufnimmt. Der rügt ein angeblich fehlendes Schild 306, weil vor allen anderen Einmündungen welche stehen.
Man hätte antworten sollen, es braucht dort kein Schild zu stehen, weil das vorherige Schild auch hier noch gilt.
Und man hätte anfügen soll, dass man die Zahl der Schilder auf ein absolut erforderliches Maß reduzieren will. Und auch weitere Schilder 306 in der Straße bei fälligem Ersatz nicht mehr erneuern wird.
Wenn die Stadt (größere Stadt, kreisfreie Stadt) selbst Straßenbaubehörde ist, dann ist sie auch allein zuständig. Bei manchen Straßen kann das Land oder der Bund zuständig sein (Bundesstraßen, Landesstraßen), auch im Stadtgebiet.
Übrigens, auch die Polizei kann man auf angeblich oder tatsächlich fehlende Beschilderung hinweisen. Auch sie würde sich im Rahmen der Prüfung der Verkehrssicherheit darum kümmern und ggf. an die zuständige Verkehrsbehörde wenden und auf Abhilfe drängen.
MfG
duck313
Vielleicht solltest Du vor einer Beschwerde mal nachschauen, was das Schild eigentlich bedeutet. Dann würde Dir vielleicht bewusst, dass Du mit Deiner Meinung falsch liegst, dennd as Schild hat eine andree Bedeutung als Du denkst:
http://verkehrszeichen.woxikon.de/31/vorfahrtsstrasse-richtzeichen-nr-306
„Das Zeichen gibt die Vorfahrt bis zum nächsten Wartezeichen oder bis zum
Ende der Vorfahrtstraße, unabhängig davon, ob es an jeder Kreuzung oder
Einmündung wiederholt ist oder die untergeordnete Straße mit einem
Wartegebot gekennzeichnet ist. (BGH (Z) VRS 50, 164)“
Es muss nicht an jeder Kreuzung stehen. Und wenn es zu einem Unfall kommt, ist der Vollbremser ebenso schuld wie der Nachfolgende, der nicht weiß, was ein Sicherheitsabstand ist. Aber auf keinen Fall das fehlende Schild.
Gruß
anf
Hallo, ich bin kein von Langeweile geplagtes Wesen. Es ist auch keine Wohngegend. Es ist ein Industriegebiet mit ca. 70 Geschäften im Umkreis von ca. 1,5 Km teils in einer zuständigen Kleinstadt mit angrenzender Großstadt. Es sind auch viele Ortsfremde durch die ca. 200 m entfernte Autobahn Aus- und -einfahrt. Es fragt sich warum die zuständigen Leutchen der Kleinstadt mehrfach behaupten es sei dort ein nach Kontrolle festgestellt worden es sei ein Vorfahrtsschild vorhanden, welches leider nicht vorhanden ist.
Hallo, leider ohne Erfolg. In dieser Kleinstadt scheint Jeder Jeden zu kennen wie z.B. Vereine usw. und da möchte, so wurde mir von Insider gesagt, keine Krähe der anderen ein Auge aushacken.
Danke, ich werde mich an die Aufsichtsbehörde wenden.
Auch die sollten die Verkehrsregeln kennen. Du siehst ein Problem, wo gar keins ist.
Gruß
anf
Das ist schlicht falsch, wie Du mittlerweile hoffentlich weißt.
Gruß
anf
hi,
wenn ich mich nun wieder recht erinnre, hat die Vorfahrtsstraße auch ohne Wiederholung solang Gültigkeit bis es aufgehoben wird.
Dann ist der Ortskundige nicht so Ortskundig, damit kann man ja offenbar rechnen.
Was wäre, wenn ein Kind auf dem Fahrrad aus der Seitenstraße kommt? Dass der Vordermann , besonders in der Stadt, urplötzlich bremst ist jederzeit möglich.
Es gibt letztlich keine Situation in der 2 im Glauben sind, Vorfahrt zu haben. Das schlimmste was hier passieren kann ist, dass beide bremsen und warten. Das ist für den Verkehrsfluss zwar nicht so schön, aber produziert nur durch ein Fehlverhalten anderer einen Unfall - kein Abstand oder unaufmerksam.
grüße
lipi