Behörde zieht unmenschliche Kündigungen durch

Seit 12 Jahren habe ich für mein Nebengewerbe zwei Lagerhallen in einer Kaserne angemietet.
Das Bundesvermögensamt ist der Empfänger der Mieteinnahmen.
Die Meitverträge besagen, das man bei Kündigung zum daruffolgendem Monatsende aus den Räumlichkeiten heraus sein muss. Total unmenschlich. Das ist noch ein sogenannter "Altvertrag ! Da habe ich noch Glück im Unglück. Die anderen neueren Verträge besagen das die Mieter innhaln 1 Woche raus sein müssen. Unglaublich, aber wahr !
Von anderen Vermietern verlangt der Staat laut Gestz das eine 3 monatige Kündigungsfrist besteht.

Nun, nach 12 Jahren ist das nicht so einfach da mal schnell alles zusammen zu raffen.
Man braucht eigentlich Vorlaufzeit von mindestens 3 Monaten um andere Lagerräume zu finden.
Das unmenschliche ist jetzt, das die Verwaltung dieser Lagerräume genau wusste das Ende September alle raus sein müssen und das hier niemend vorgewarnt wurde. Kein Anschreiben mit Vorwarnung .
Man hätte doch vorzeitig darauf hinweisen können, das man eventuell mit Kündigung rechnen muss da die Gebaude abgerissen werden sollen.
Die Leute der Verwaltung wussten das alle schon vorzeitig und haben nichts unternommen um die Leute vorzuwarnen. Einfach vor vollendete Tatsachen stellen.
Ob man da eventuell was machen kann ?
Klage einreichen ? Aufschub erkämpfen ?
Hat jemand Erfahrung mit solch einem Fall ?

Das dürfte falsch sein. Wir reden hier nicht über Wohnungsmietverträge!

Eine Umenschlickeit könnte ich nur erkennen, wenn es um Räume zum Lagern von lebenden Menschen ginge, was sich ja ausschließt. Du hast einen - vermutlich beiderseitig - kurzfristig kündbaren Gewerbemietvertrag. Bei Vertragsverhandlungen nutzt man die kurfristige Kündbarkeit durch den Vermieter aus, in dem man sich auf recht niedrige Miete einigt.

Wenn es stimmt, dass der Vermieter schon lange wusste, dass die Verträge definitiv zu diesem Zeitpunkt gekündigt werden, dann finde ich es auch nicht gut, dass er den Mietern nicht vorher Bescheid gab.

Ganz eventuell sollte man mal prüfen, ob das nicht ein Verstoß gegen den Grundsatz „nach Treu und Glauben zu handeln“ ist.

Ja vielen Dank für die Antwort ,
Nur sollte man bedenken : Das ist mir gegenüber unmenschlich.
Hinter diesem Geräte Lager steckt ein Mensch der mit dem Problem alleine da steht und alles stemmen muß.

Ja,
das ist schon richtig.
Aber diese kurze Frist war dir halt bekannt und ich bin mir sicher, dass du auf Grund der kurzen Frist auch weniger Miete zahlen musstest als bei einem Vermieter, der eine längere Frist gegeben hätte.

Das muss man halt abwägen.

Ein Verwandter hat sich eine Firma aufgebaut, die angemietete Halle nach und nach über die Jahre renoviert, umgebaut und als alles fertig war kam die fristgerechte Kündigung, hier mit 3 Monaten. Das hat ihm (finaziell) das Genick gebrochen.

1 Like

Versuchen kann man alles…um dann krachend zu scheitern!
Da hier keine Vetragsverletzung eines gewerblichen Mietvertrages ,seitens des Vermieters vorliegt, wird es im Endeffekt auf eine Räumungsklage hinaus laufen die den Mieter sehr teuer zu stehen kommen wird wenn er nicht fristgemäß das Lager räunt.
Man kann aber mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: https://www.bundesimmobilien.de/standorte-und-kontakte#section=0,region=1 Kontakt aufnehmen und versuchen eine längere Kündigungsfrist zu erreichen. Wenn da natürlich schon Anf. Okt. das Abrissunternehmen bestellt ist, sieht´s schlecht aus. ramses90

Da hat jemand einen Vertrag abgeschlossen, in dem diese Kündigungsfrist steht - er wusste also von Anfang an, dass so was auf ihn zukommen kann. Da die Kündigungsfrist auch sicher beidseitig gilt, hätte ja der Mieter auch kündigen können und der Vermieter hätte dann das Problem gehabt, für einen Nachmieter sorgen zu müssen.

Ich sehe keinen Grund, sich zu beschweren, außer vielleicht:

  • hier gilt: hätte sie können, aber nicht müssen.
    Jetzt bleibt nur noch die Möglichkeit, mit dem Vermieter zu sprechen - in einem ordentlichen Tonfall.

Nein, ganz gewiß nicht. Da geht’s um die Art der Vertragserfüllung („Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die
Verkehrssitte es erfordern“).

Dem Vermieter ist nichts vorzuwerfen: ees gibt Kündigungsfristen und damit hat sich das. In diesem Fall. Das kann (!) auch anders aussehen; um mal etwas zu konstruieren: Mieter erzählt Vermieter, daß er plant, in der Gewerbehalle auf eigene Kosten sündhaft teure Einbauten vorzunehmen, während der Vermieter schon den Abriß plant. Wenn man an der Stelle den geplanten Abriß nicht erwähnt, handelt man fahrlässig. Damit entsteht dann ein Anspruch auf Schadenersatz gem. § 823 BGB. Zumindest könnte man so argumentieren.