Hallo, eine Frau und ein Mann, der einen Sohn aus erster Ehe hat, heiraten. Die Frau hat keine Kinder und das Paar bekommt auch keine gemeinsamen Kinder. Die Frau erbt von ihren Eltern Geld. Ist dieses Geld ein Zugwewinn der Ehe und hat damit der Sohn des Mannes Anspruch auf seinen Pflichtteil von diesem Geld? Oder ist das Geld-Erbe, das die Frau von ihren Eltern bekommen hat, bei Tod des Ehemannes nicht als Zugewinn zur Ehe zu rechnen? Würde sie das Erbe ihrer Eltern also nicht mit dem Sohn des Mannes aus erster Ehe teilen müssen? Oder gibt es für Gelderbe eine zeitliche Begrenzung, bis dieses Geld als Zugewinn der Ehe gilt?
Hallo!
Zugewinngemeinschft bedeutet, jeder behält sein Vermögen, nur das was „während der Ehe gemeinsam erarbeitet wurde“ fällt in den Zugewinnausgleich (bei Scheidung).
Und grundsätzlich auch bei Eheauflösung durch Tod.
Das heißt hier, die Erbschaft der Stiefmutter bleibt außen vor.
Es würde allenfalls der Zinsertrag aus so einer Gelderbschaft oder Mieteinnahmen aus geerbtem Mietshaus gemeinsam erarbeitet werden.
Beim Tod des Ehemannes und Vaters erhält die Frau vom sonstigen Ehevermögen die Hälfte und das Kind die andere Hälfte.
Pflichtteil wäre dann 1/4.
MfG
duck313
Hallo,
in einem solchen Fall wäre zu klären:
- hat die Frau das Kind des Ehemannes adoptiert?
- Haben die Ehepartner eine Gütertrennung im Ehevertrag vereinbart?
Wenn es eine Gütertrennung gäbe und das Kind nicht adoptiert wäre, könnte der Zugewinn durch Erbschaft ausgeschlossen werden. Dann würde ein eventuelles Erbe der Großeltern-Generation nur der Frau gehören. Das kann soweit gehen, dass wenn Mann und Frau sterben, das Erbe nur auf die Blutsverwandten der Frau übergeht.
Wenn das Kind adoptiert wurde, stünde dem Kind ein Pflichtanteil zu, als wäre es ein Kind aus direkter Blutlinie.
Grüße
Pierre
Hallo Pierre, vielen Dank für deine Antwort. Es gibt da aber für mich noch eine paar Fragen. Was geschieht, wenn es keinen Ehevertrag und keine Gütertrennung in dieser kinderlosen Ehe gibt sondern die Ehe eine Zugewinngemeinschaft ist? Wir gehen mal von dem Stand aus, dass das Kind aus 1. Ehe nicht adoptiert wurde? Muss das Erbe der Ehefrau von ihrer Mutter bei Auszahlung per Überweisung als Erbe (Erbanteil = Überweisungsgrund) deklariert sein? Gibt es einen Zeitraum (Frist), bis das Geld als Zugewinn der Ehe gilt und das Kind aus 1. Ehe erbberechtigt ist? Die Frau möchte, dass das von ihr geerbte Geld in ihrer Familie weitervererbt wird (blutsverwandte = ihre Nichte). Muss sie dann ein Testament aufsetzen? Wie kann die gewünschte Erbin ihren Anspruch auf das Geld der Großmutter geltend machen?
Dort wird alles zum Zugewinn und zur Zugewinngemeinschaft beschrieben. Ansonsten kann deine Frage nicht weiter beantwortet werden, da zeitliche Daten fehlen. Gab es bei dem Tod des Vaters schon ein Zugewinnverfahren oder nicht?
Beim Tod des Vaters war die Ehe schon eine Zugewinngemeinschaft. Es wurde zu Gunsten der Mutter aber auf das Erbe verzichtet. Es geht also tatsächlich nur um das Erbe der Mutter. Dieses soll in der Familie der Tochter verbleiben. Da sie keine eigenen Kinder hat, soll das Erbe dann an die Nichte (Tochter der Schwester) weitergehen. Ist dazu ein Testament nötig, in dem dann die genaue Erbsumme der Mutter aufgelistet ist?
Nach meinen Informationen ist dann das Kind aus 1. Ehe des Mannes nicht erbberechtigt.
Warum sollte das interessant sein?
Nach meinen Informationen ist das nicht adoptierte Kind nicht erbberechtigt im Todesfall der Frau.
Soweit mir bekannt, würde im Todesfall der Frau ohne weitere Vereinbarungen wie ein Testament der Mann der Alleinerbe sein. Aber selbst mit dem Testament steht ihm ein Pflichtanteil aus dem Erbe der Frau zu.
Ob es eine Frist gibt, in der das Geld der (verstorbenen) Oma zum Zugewinn der Ehe der Frau wird, ist mir nicht bekannt.
Kurze Erklärung: ich beziehe meine Informationen aus ausgiebigen Gesprächen mit einem Notar und selbständigen Recherchen, um vor meiner Eheschließung einen Ehevertrag aufzusetzen, der genau so komplizierte Erbangelegenheiten zu regeln. Daher mein Tipp: eine Frau, die in solch einer Situation ist, sollte sich auf jeden Fall professionellen Beistand durch einen Anwalt/ Notar holen. Mitunter führen Fehler beim Aufsetzen von Testamenten zu deren Ungültigkeit. Das sollte man, wenn möglich, vermeiden.
Vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen. Habe verstanden, dass es in so einem Fall besser ist, einen Notar/Anwalt hinzu zu ziehen. Ist ja leider auch etwas sehr kompliziert. Einfach kann ja auch jeder.
Wichtig ist in oben genanntem Fall, dass das Kind aus erster Ehe des Mannes KEIN Geld bei Tod des Ehemannes vom Erbe der Großeltern der Frau bekommt. Das sollte dann ja soweit geklärt sein. Hoffe ich. ![]()