Behördenstempel oder Dienstsiegel

Hallo

Kennt einer von Euch die Vorschrift oder Verordnung wo das Aussehen und Inhalt eines Behördenstempels oder Dienstsiegels vorgeschrieben wird?

VG

Hallo,
das Siegel betreffend hängt das von der verwendenden Behörde ab. Städte und Kreise haben in der Regel eine Satzung oder einen Beschluss Ihres höchsten Gremiums dafür, die Länder und der Bund regeln es über Erlasse. Ein jeweiliges Muster findet sich dann dort. Wer ein Siegel führen darf, wird an diversen Stellen durch Amtsblätter oder ähnliches mitgeteilt und hinterlegt (z.b. in den Grundbuchämtern).

Ein Behördenstempel ist nix anderes als eine Arbeitshilfe (z.B. ähnlich einem Adressaufkleber oder wie fertig bedruckte Briefumschläge). Stempel kann sich jede Behörde anfertigen lassen, wie sie mag und sind mit dem Dienstsiegel nicht vergleichbar.

Gruß vom
Schnabel

Hallo

Danke für die Antwort. Aber wo finde ich z.B. die Anordnung wie ein Stempel eines Gerichtes auszusehen hat? Es wäre interessant zu wissen, was in einen solchen Stempel zu stehen hat.

VG

Hallo,

Stempel werden von den jeweiligen Fachabteilungen beschafft nach ihren Bedürfnissen.Schließlich sind ja nicht immer alle Abteilungen eines Gerichtes auch im gleichen Gebäude untergebracht. Da macht es dann schon Sinn,das zum B. die Grundbuchabteilung Stempel mit Ihrer Strassenanschrift führt.

Hallo

Mir ist es nur schleierhaft, warum auf den Stempeln der Gerichte nicht mehr die orte angegeben sind. Vor ca. 4 Jahren stand noch z.B. Amtsgericht München drauf, doch jetzt steht Amtsgericht Bayern drauf, aber ein solches gibt es nicht. Warum fand dieser Wechsel statt?

VG

Hallo,

wie ich bereits sagte,ist es den Fachabteilungen überlassen,was sie auf den Stempeln schreiben.Ich gehe mal davon aus, das in Bayern ein zentraler Postdienstleister für die Justizbehörden zuständig ist und daher diese Sammel-Anschrift verwendet wird.

Die exakte Zustellanschrift kann amn aber nach wie vor hier:
http://www.justiz.bayern.de/gericht

(links im Reiter)

finden.

Kennt einer von Euch die Vorschrift oder Verordnung wo das
Aussehen und Inhalt eines Behördenstempels oder Dienstsiegels
vorgeschrieben wird?

Auf einem Behördenstempel findet man den Namen der Behörde, Adresse und Telefon- bzw. Fax-Nummern. Hierzu gibt es keine Vorschriften über die Anfertigung.

Bei einem Dienstsiegel ist dies anders. Nicht jeder ist berechtigt ein Dienstsiegel zu führen.
Informationen hierzu findet man unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstsiegel

Hallo

Muß nicht in so einen Stempel der Ort der Behörde stehen und nicht nur das Bundesland?

VG

Hallo,
nein, die Behörde kann auch mit einer Kartoffel bunte Blumen daraufstempeln, wenn sie mag :wink: Ein Stempel kann auch nur aus einem einzigen Wort wie „Erfasst“ oder vertraulich bestehen!

Dir geht es vermutlich eher darum, ob ein *Verwaltungsakt* rechtmässig ergangen ist oder ein Schriftstück einer Behörde einer in anderer Weise bestimtmen bestimmten Form genügt. Das ist etwas anderes! Ein Verwaltungsakt muss die Behörde, die ihn anordnet, klar erkennen lassen. Das ist natürlich nicht der Fall, wenn der Absender nicht eindeutig ist (sofern der von Dir genannte Stempel überhaupt eine Adressangabe sein soll und nicht etwa ein simpler Hinweis auf eine gerichtliche Erfassung o.ä.).

Gruß vom
Schnabel

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Hallo

Habe mich mal kundig gemacht. Der Stempel der gemeint ist, ist ein Dienstsiegel und der muß ja gewisse Merkmale aufweisen. Außerdem muß die Behörde erkennbar sein. Im normalfall muß es z.B. Amtsgericht München heißen und nicht Amtsgericht Bayern. Es gibt kein Amtsgericht Bayern. Das gleiche verhält sich mit dem Landgericht. Die Behörden haben doch Vorschriften an die sie sich halten müssen. Wenn ich meine alten Unterlagen anschaue, stand damals noch z.B. Amtsgericht München drauf.

VG

Hallo,

was heisst kundig gemacht ???..

Wie wäre es,wenn du den Stempelabdruck hier einmal zeigen würdest…

Das einzige AG in Bayern, das als Amtsgericht Bayern ein Dienstsiegel führen könnte,wäre das zentrale Mahngericht Coburg.
Aber auch hier wäre der Zusatz -Mahngericht- im Dienstsiegel zu führen.

Siehe dazu das Gerichtsverfassungsgesetz und ZPO/StPO…

Hallo

Kennst du zufällig die §§ des GVG,ZPO und StPO wo das mit den Dienstsiegeln festgehalten ist?

VG

1 Like

warum solch eine sinnlose Diskussion!

ein Dienstsiegel darf jede Behörde haben und hier müssen gesetzliche Grundlagen beachtet werden.

ein Stempel kann jeder anfertigen lassen und hier gibt es keine Form-Vorschriften. z.B. könnte auch ein Blümchen (gezeichnet) darauf sein.

Hallo

Das ist keine sinnlose Diskussion in meinen Augen.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage ruhen die Dienstsiegel? Es wäre hilfreich zu wissen, wo man dies genau nachlesen kann.

VG

Hallo,

Auf welcher gesetzlichen Grundlage ruhen die Dienstsiegel? Es
wäre hilfreich zu wissen, wo man dies genau nachlesen kann.

Tante Google weiss Rat.
Ich habe ganz einfach die Begrife „Dienstsiegel“, „Verordnung“, und „Bayern“ eingegeben. Und das hier gefunden:
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsb…
Möglicherweise hilft es weiter.

Gruß
Jörg Zabel

1 Like

Hallo

Vielen Dank für den Link. Dieser hat all meine Fragen beantwortet.
Nochmals vielen Dank.

VG

Nachtrag: „Erlaß über die Dienstsiegel“

https://www.gesetze-im-internet.de/dsiegelerl/BJNR100260950.html