Hallo,
ist ein AV mit dem § wirksam, in dem der AN darauf hingewiesen wird, dass er, wenn er einen monatlichen Umsatz i. H. v. 1000 € erzielt, er 600 €/brutto bekommt?!
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
PS: Der AV bezieht sich auf dein Arbeitsverhältnis im Bereich des Nageldesigns! Falls das wichtig ist!?
Hallo Jerry,
ich bin zwar kein Arbeitsrechtler, aber es gibt ja auch genug Aussendienstler, die in ihrem Arbeitsvertrag drinstehen haben, dass wenn sie x Umsatz machen, das Gehalt sich um x EUR / % erhoeht.
Meiner Meinung nach hoert sich das nach einem normalen Provisionsvertrag (nur eben ohne Grundgehalt) an und duerfte somit zulaessig sein.
Ich lass mich aber gern eines besseren belehren
)
Gruss Tata
Hallo
ist ein AV mit dem § wirksam, in dem der AN darauf hingewiesen
wird, dass er, wenn er einen monatlichen Umsatz i. H. v. 1000
€ erzielt, er 600 €/brutto bekommt?!
(…)
PS: Der AV bezieht sich auf dein Arbeitsverhältnis im Bereich
des Nageldesigns! Falls das wichtig ist!?
Viel wichtiger ist, was da sonst noch so steht…
Gruß,
LeoLo
Es ist dann aber kein Arbeitsvertrag (Dienstvertrag) sondern ein Werkvertrag, da nur für erbrachte Leistung bezahlt wird.