... bei §§ 573 ff BGB dieser Paragraph

… bezieht sich nur auf den Vermieter. So steht dieser in meinen Mietvertrag. Da ich nun aber aus dieser Wohnung ausziehen möchte und das schnellstens, Schimmelbildung an den Wänden und Heizungsprobleme , würde ich gern wissen, welche Fristen ICH einzuhalten habe. Oder kann ich wegen dem Schimmel aus Hygienischen Gründen fristlos kündigen?

Also zu dem Paragraphen kann ich nichts sagen, bin kein Jurist.
Ich hatte aber selber den Fall das ich wegen Schimmelbefall aus meiner
Ehemaligen Wohnung ausziehen musste - weil der Schimmelbefall
als gesundheitsschädigend einzustufen war. Dies wurde durch einen
Gutachter auch zuvor bestätigt. In solch einem Fall liegt ein wohl
aussergewöhnlicher Kündigungsgrund vor, der sonstige Fristen
ausser Kraft setzt. In jeden Fall würde ich dazu raten (falls Du diesen Weg
einschlagen willst) zuvor einen Schimmelgutachter einzuschalten.
So jemanden findest du bestimmt unter: gutachter-in.net oder unter: wirgeben.info
Wünsche Dir viel Erfolg!

Einfach weiterlesen,
§ 573 c erläutert die Kündigungsfrist für den Mieter, normalerweise 3 Monate.
JM

Günstig ist es sicher sich mit dem Vermieter zu einigen, ansonsten Anwalt fragen. Rchtsfragen kann ich leider nicht beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

K. Taeubig

Dies ist eine typische Frage an einen Anwalt für Mietrecht. Als Sachverständiger und Nicht-Jurist obligt es mir per Gesetzesentscheid nicht in rechtlichen Dingen zu beraten.

Lg., D. Müller

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Müller & Partner
Sachverständigen und Ingenieurbüro

  • Büro für Bau- und Gebäudeschadstoffe -

WebInfos und Referenzen: www.schadstofffrei.de

Sorry, kann ich Dir nicht raten. Wende Dich am besten an einen Rechtsexperten.

Barbara