Bei abschiebung kind verschwunden

Liebe/-r Experte/-in,

die behördenvertreter (welche behörde eigentlich genau?) stehen vor der tür, um vater, mutter, erwachsene tochter + minderjährigen sohn zum flughafen zu bringen. aber der sohn ist unauffindbar.
was geschieht, ausser dass die leute das flugzeug verpassen?

keine sorge übrigens, ich plane nicht, einen kleinen jungen zum tricksen zu mißbrauchen, sondern recherchiere lediglich für meinen neuen roman.

schon mal danke + herzliche grüße
jacqueline

Zuständig für die Abschiebung ist die Ausländerbehörde (ABH). Die Festnahme erfolgt allerdings durch die Polizei, die im Auftrag für die ABH handelt.

Was heißt „was geschieht“? Der Sohn wird ausfindig geamacht und die Familie wird abgeschoben. Wie alt soll denn der minderjährige Sohn sein? Und warum ist er als Minderjähriger nicht bei den Eltern, die die Verantwortung tragen?

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Das kann man kaum pauschal beantworten.

Denkbar ist dass keine Abschiebung erfolgt und die Personen in Abschiebehaft kommen.

Ggf fragste noch bei i4a nach

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi

gruß fons

Vor dem nächsten Abschiebeversuch, könnte die Familie in Abschiebehaft genommen werden.

Des Weiteren könnte die Eltern ggf. sich nach § 95 AufenthG strafbar gemacht haben.

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
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