welche rechte hat man, wenn man krankheitsbedingt,amtl. anerkannt, bei
abschluß des mietvertrags nicht geschäftsfähig
war und _über den tresen gezogen wurde_
nicht renovierte wohnung als renoviert übernommen,
für sechs schlüssel unterschrieben,drei nur erhalten(die anderen sollten beim hausmeister liegen…der aber keine hatte)
verschwiegende mängel wie starker schimmel im schlafzimmer…
starke zugluft durch fenstereinfassung
und durch 60 jahre alte türen,
nasser, nicht nutzbarer keller,
…und mehr.
das problem…
wenn man nun 12 jahre da wohnt ,
_nicht umziehen konnte_
sich mit allem irgendwie arrangiert hat,
schlafzimmer nur als abstellraum nutzt und aus dem wohnzimmer eine
wohn-schlafstube _gezaubert_ hat…
kann man nach 12 jahren rechte geltend machen…
wenigstens auszug ohne renovierung oder so?
schlüssel werden bestimmt auch gut teuer…
vom mieterschtzbund wurde jemand in einer anderen sache maßlos entäuscht…
woran erkennt man einen guten fachanwalt für
mietrecht?
nur weils auf der visitenkarte steht ist nicht mehr ausreichend…
Nach 12 Jahren kann der Mieter so gut wie keine Rechte geltend machen. Die Ansprüche sind entweder verjährt oder verwirkt.
Hinsichtlich der Übergabe gilt das, was im Protokoll vermerkt wurde. Behauptet der Mieter etwas anderes, ist er beweispflichtig.
Starke Zugluft gibt auch nicht unbedingt einen Mietminderungsanspruch bei alten Gebäuden. Bezüglich des Schimmelproblems könnte sich sogar der Mieter selbst gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig gemacht haben, wenn er das Problem dem Vermieter nicht beizeiten gemeldet hat und der Schimmel zu Schäden geführt hat.
Bezüglich der Renovierung der Wohnung muss der Mietvertrag geprüft werden. Oft sind die in alten Mietverträgen genannten Pflichten zur Übernahme der Schönheitsreparaturen nicht wirksam.
Gut wäre es, die Lage vorab mit dem Mieterverein abzuklären oder aber einen Fachanwalt für Mietrecht zu beauftragen. Der Fachanwalt hat zumindest den Vorteil, dass er eine nachgewiesene Anzahl an bearbeiteten Fällen im Mietrecht und theoretische Kenntnisse vorweisen muss, um sich „Fachanwalt“ nennen zu dürfen.
Am besten versucht man eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. Ein gerichtliches Verfahren lohnt in den wenigsten Fällen. Bei Schimmelproblemen wird z. B. oft ein Sachverständigengutachten eingeholt. Die Kosten hierfür können sehr hoch sein, der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss.
Auch als Minderjähriger kann man wirksam Verträge schließen, wenn die Zustimmung der Erziehungsberechtigten stillschweigend angenommen wurde.
Und bekannte Mängel vor Mietvertragsschluss sowie nicht angezeigte und behoben verlangte Mängel nach Einzug sind erstens keine Mängel i. S. d. G. und zweitens wäre nach 12 Jahren Duldung (!) ein entsprechender Anspruch entweder verwirkt oder gar verjährt.
Wenn man für 6 Schlüssel unterschrieben hat, hat man die auch vollzählig bei Auzug wieder zurückzugeben. Oder Nachfertigungen bzw. Ersatz zu bezahlen.
welche rechte hat man, wenn man krankheitsbedingt,amtl.
anerkannt, bei
abschluß des mietvertrags nicht geschäftsfähig
war und _über den tresen gezogen wurde_
wann wurde das denn anerkannt? und warum hat man den zustand 12 jahre lang verschwiegen? gibt es einen betreuer und welche rechte/pflichten hat dieser (sprich: welchen aufgabenbereich hat er)?
nach http://dejure.org/gesetze/BGB/105.html ist die willenserklärung damals nichtig, aber als laie fehlt mir das wissen, was daraus hier folgen könnte. schon mal einen anwalt befragt bzw. den betreuer fragen lassen?